Dorferneuerung Kneiting, Bauabschnitt II; Besichtigung der Treppenanlage "Am Hüpberg"


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Straßen- und Umweltausschuss, 01.09.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Straßen- und Umweltausschuss (Gemeinde Pettendorf) 4. Straßen- und Umweltausschuss 01.09.2015 ö beratend 2

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier verweist auf die Petition von Anliegern Am Hüpberg, die beantragen, die bisher in der TG und Vorstandschaft sowie im Gemeinderat beschlossene Sanierung der Treppe Am Hüpberg zurückzubauen, da sie nicht mehr notwendig sei.

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt der Petition und stellt vorab fest, dass die Teilnehmergemeinschaft der Dorferneuerung Kneiting seit insgesamt 2011 an der Planung arbeitet. In diese Planung ist u. a. auch die Treppe zur Sanierung vorgesehen. Die Maßnahme soll so gestaltet werden, dass sie dem Erhalt der Treppe dient. Möglich wären seitliche Sichtverschalungen, die jedoch nicht unbedingt erforderlich sind. Ansonsten wäre am gesamten Unterbau und der Statik keine Maßnahme erforderlich. Die Kostenschätzung aus 2011 zu dieser Maßnahme ohne optische Verbesserung der Seitenwände beträgt  ca. 21.000 € netto. Genauere Kosten bringt die Ausschreibung, die in Kürze veröffentlicht wird. Alle baulichen Maßnahmen und Kosten sind vorab in den Gremien behandelt und jeweils bestätigt worden. Ebenso wäre eine Versammlung in Kneiting, in der alle Teilnehmer der TG eingeladen waren. Anschließend fand eine öffentliche Auslegung statt. Die Thematik des Rückbaus oder der Reduzierung der Podeste wurden nie vorgebracht bzw. beantragt.

Der Gemeinderat hat in seiner abschließenden Sitzung vom 12.01.2012 die komplette Planung einstimmig genehmigt und entsprechend auch die Kosten abgesegnet.

Zum Sachverhalt ist festzustellen, dass die Treppe 1981 im Zuge eines Erwerbs öffentlich wurde und seit Beschluss vom 15.09.1983 als beschränkt öffentlicher Weg gewidmet ist. Die Baulast trägt somit entgegen der Aussage der Petitionsgemeinschaft die Gemeinde Pettendorf. Weiter ist festzustellen, dass der mit der beschlossenen Einbeziehungssatzung „Am Hüpberg“ die Treppe nicht auf Privatweg enden wird, sondern auf einem öffentlichen Verkehrsweg.

Vor Ort trafen sich Befürworter des Antrags sowie Gegner, die in jedem Falle den Beibehalt der Treppe einforderten. Hierdurch wurde dem Straßen- und Umweltausschuss ein realistisches Bild  der Einschätzung vor Ort vermittelt. Die weiteren Sachargumente beziehen sich auf die grundsätzliche Haltung der Gemeinde, Wegeverbindungen in und aus dem Ort zu erhalten bzw. auszubauen. Diese Haltung wurde in der Vergangenheit mehrfach bestätigt, ist Inhalt der Konzeption zur Städtebauförderung Pettendorf und auch im gemeindlichen Leitbild verankert.

Die Alternative, die überlangen Podeste zurückzubauen, wurde von  Bürgermeister Obermeier kurz erläutert. Diese Podeste entstanden vor allem, weil im westlichen Teil der Treppe beim Bau  noch das Urgelände auf diesem Niveau gehalten werden musste. Ein in Erwägung gezogener Rückbau wäre seines Erachtens mit deutlich höheren Kosten zu veranschlagen, zumal hier im nachbarschaftlichen Bereich entsprechende Stützwände notwendig sein werden. Eine Aussage eines Antragstellers zu der Kostenübernahme einer solchen Maßnahme konnte nicht erreicht werden.

Der Straßen- und Umweltausschuss empfiehlt nach reiflicher  Diskussion, die Treppenanlage beizubehalten und entsprechend den Planungen in einer wirtschaftlichen Weise zu sanieren. Ein Rückbau der überlangen Podeste wird in Erwägung gezogen, wenn vom Antragsteller dargestellt werden kann, dass sich die Kosten unter den jetzt angesetzten Sanierungskosten befinden. Sollten die Kosten höher ausfallen, sind diese von den Antragstellern zu übernehmen.

Datenstand vom 08.10.2015 11:11 Uhr