Mit Bescheid vom 04.09.2015 erteilte das Landratsamt Regensburg die eingangs genannte Erlaubnis mit verschiedenen Nebenbestimmungen. Da diese ab dem Haushaltsjahr 2016 umgesetzt werden müssen, wird der Gemeinderat über die damit verbundenen baulichen und organisatorischen Maßnahmen und der damit möglichen, finanziellen Auswirkungen informiert. Diese wären auszugsweise:
1.3.1 Einleitungen aus dem Mischwasserkanalnetz:
1.3.1.3:
Zur Mischwasserbehandlung und zur Begrenzung des Mischwasserzuflusses zur Abwasserbehandlungsanlage nach Regensburg entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik sind vor den Gemeinde oder einem geeigneten Dienstleister bauliche Ergänzungen des öffentlichen Kanalnetzes zu prüfen und ggf. zu realisieren.
Die Drosselabflüsse der einzelnen Entlastungsbauwerke im Mischwasserkanalnetz zur Abwasserbehandlungsanlage sind nach Möglichkeit auf den Betrieb der Abwasserbehandlungsanlage in Regensburg abzustimmen. Ziel ist die optimale Bewirtschaftung der Beckenvolumen zur Zurückhaltung der Schmutzfracht (BSB5-Fracht) im Abwasserkanal bei Regenereignissen und anschließende Ableitung zur Abwasserbehandlungsanlage in Regensburg. Der Bau neuer Beckenvolumen zur Schmutzfrachtrückhaltung im Mischwasserkanalnetz ist aus wasserwirtschaftlicher Sicht nach Möglichkeit zu vermeiden, wenn es andere und langfristig bessere und wirtschaftlichere Lösungen gibt, ggf. z.B. Prüfung nachträglicher Abtrennung großer Flächen vom Mischsystem. Um gesicherte Daten bzw. Kenntnisse darüber zu erhalten,
z.B. Abschlagsverhalten der Entlastungseinrichtungen bei Regenereignissen, sind von der Gemeinde an den Entlastungseinrichtungen RÜB Kneiting und RÜB Aichahof geeignete Messeinrichtungen nachträglich zeitnah, spätestens bis 31.12.2016, einzubauen und die Daten bedarfsgerecht, z.B. nach Regenereignissen, auszuwerten. Die Hinweise im Praxisratgeber für Planung, Bau und Betrieb "Messeinrichtungen an Regenüberlaufbecken" des Bayer. Landesamt für Umwelt (früher Wasserwirtschaft) sind zu beachten.
1.3.1.4:
Bis zum 31.12.2017 ist von der Gemeinde für die Einzugsgebiete der RÜB Schwetzendorf und RÜB Reifenthal ein Vorentwurf mit Variantenuntersuchungen dem Landratsamt Regensburg (2-fach) vorzulegen, wie langfristig das Fremd- und Niederschlagwasser im Einzugsgebiet der Mischwasserkanalisation deutlich gesenkt werden kann, damit diese Einleitungen ggf. entbehrlich werden oder ggf. bauliche Anpassung hinsichtlich weitergehender Anforderungen klein gehalten werden können. Der Zeitplan für die anschließende Umsetzung der Maßnahmen zum besseren Schutz der örtlichen Gewässer ist im Einvernehmen mit der Kreisverwaltungsbehörde und dem Wasserwirtschaftsamt festzulegen. Langfristiges Ziel insgesamt für das Mischwasserkanalnetz ist, insbesondere gesicherte Daten über
? den abgestimmten Betrieb der zentralen Pumpstationen in den Ortsteilen und die Aufnahmefähigkeit der Mischwasserkanalisation bei Regenereignissen bzw. der Abwasserbehandlungsanlage in Pettendorf,
? eventuelle Schwerpunkte von vermeidbaren Schmutzablagerungen, z.B. durch Kanalspülungen, im Mischwasserkanalsystem bei Trockenwetter und
? die jeweiligen Entlastungshäufigkeiten, Entlastungsdauern pro Jahr und Entlastungsvolumen pro Jahr an den Entlastungsbauwerken zu erhalten.
1.3.1.5:
Aufgrund der Lage im Karst ist der RÜ Aichahof zum Schutz der Gewässer zeitnah, spätestens bis 31.12.2016, stillzulegen.
1.3.1.6:
Im Bereich des RÜB Reifenthal sind zeitnah die Möglichkeiten von naturnahen Uferabgrabungen, > 20 m3, zu prüfen, um der Schwetze in diesem Bereich mehr Raum zu geben. Die Maßnahmen sind mit dem Landschaftspflegeverband zeitnah, spätestens bis 31.12.2016 abzustimmen und zu realisieren. Die Funktion und Leistungsfähigkeit der Schwetze als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen an der Einleitungsstelle ist zu beachten.
1.3.1.7:
Zur Reduzierung der Schmutzfracht im Kanalnetz (Vermeidungsgrundsatz) sind von der Gemeinde Vereinbarungen mit dem Träger der Unterhaltungslast der jeweiligen Verkehrsflächen zu treffen, damit sichergestellt ist, dass diese bedarfsgerecht, z.B. bei Verunreinigungen durch Baustellen- oder Erntefahrzeuge, jedoch wenigstens jährlich gereinigt werden, z.B. gekehrt werden. Die Straßensinkkästen sind bedarfsgerecht zu entleeren und der anfallende Schmutz ist ordnungsgemäß zu verwerten bzw. zu entsorgen. Größere Ablagerungen im Mischwasserkanal bei längeren Trockenwetterperioden sind bedarfsgerecht zu entfernen bzw. zur Abwasserbehandlungsanlage weiterzuspülen. Alle Arbeiten sind in geeigneter Weise zu dokumentieren (vgl. Eigenüberwachung).
1.3.2 Betrieb und Unterhaltung
1.3.2.1 Personal
Für Betrieb, Unterhaltung und Eigenüberwachung der Abwasseranlage, d.h. des Mischwasserkanalnetzes und der Mischwasserentlastungen, ist in ausreichender Zahl Personal zu beauftragen, das eine geeignete Ausbildung, Einarbeitung und Zuverlässigkeit besitzt. Die Vorgaben der DWA-Regelwerke, z.B. Merkblatt DWA-M 1000 "Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Betreibern von Abwasseranlagen" und DWA-M 174 "Betriebsaufwand für die Kanalisation - Hinweise zum Personal-, Fahrzeug- und Gerätebedarf" sind zu beachten. Es können auch fachkundige Dritte zur Erfüllung dieser Pflichten eingesetzt oder Kooperationen mit benachbarten Abwasseranlagen, z.B. Stadt Regensburg, eingegangen werden.
1.3.2.2 Eigenüberwachung
Es sind mindestens Messungen, Untersuchungen, Aufzeichnungen und Vorlageberichte nach der "Verordnung zur Eigenüberwachung von Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen (Eigenüberwachungsverordnung EÜV)" in der jeweils gültigen Fassung vorzunehmen.
Bei oder an den Entlastungsanlagen, z.B. "Mischwasserentlastungsanlage xxx" sind geeignete, witterungsbeständige und ausreichend große Beschriftungen, z.B. ein Schild mit der Aufschrift "Gemeinde Pettendorf, Mischwasserentlastungsanlage xxx", anzubringen.
Von der Gemeinde oder einem beauftragten, fachkundigen Dritten sind die Einleitungen von Gewerbebetrieben in die Mischwasserkanalisation wenigstens jährlich eigenverantwortlich durch Ortseinsicht auf mögliche nachteilige Auswirkungen auf die Abwasseranlage zu untersuchen (z.B. Fettabscheider, Leichtflüssigkeitsabscheider, Fehlanschlüsse). Soweit nötig sind Maßnahmen zum Schutz der Abwasseranlage einzuleiten (Verursacher- und Vermeidungsprinzip). Der jeweilige Termin der Ortseinsicht, das Ergebnis und ggf. getroffene Maßnahmen sind zu dokumentieren und zu unterschreiben. Die Dokumentation ist wenigstens 2 Jahre aufzubewahren.
1.3.2.3 Dienst- und Betriebsanweisungen
Der Betreiber muss eine Dienstanweisung und für jede Anlage (z.B. Abwasserkanalnetz, Pumpwerke, Misch- und Regenwasserbehandlungsanlage) eine Betriebsanweisung ausarbeiten und regelmäßig aktualisieren. Die Vorgaben der DWA-Regelwerke, z.B. Arbeitsblatt DWA-A 199-1 "Dienst- und Betriebsanweisung für das Personal von Abwasseranlagen" sind zu beachten. Wesentliche Änderungen sind einmal jährlich mit dem Jahresbericht nach Eigenüberwachungsverordnung (EÜV) mitzuteilen.
Die Dienstanweisung regelt den Dienstbetrieb und muss Einzelheiten zu Organisation, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten der Mitarbeiter enthalten. Des Weiteren sind darin Regelungen zum Verhalten im Betrieb zur Vermeidung von Unfall- und Gesundheitsgefahren zu treffen.
In den Betriebsanweisungen müssen Vorgaben zur Durchführung des regelmäßigen Betriebs und zur Bewältigung besonderer Betriebszustände enthalten sein. Dazu gehören u.a. Alarm- und Benachrichtigungspläne für den Fall von Betriebsstörungen.
Dienst- und Betriebsanweisungen sind an geeigneter Stelle auszulegen und der Kreisverwaltungsbehörde sowie dem Wasserwirtschaftsamt in Papierform sowie als PDF-Datei zu übersenden.
1.3.3 Bestandspläne, Bauwerksverzeichnis
Die Gemeinde ist verpflichtet, innerhalb eines Jahres nach Erlass des Bescheides dem Wasserwirtschaftsamt und der Kreisverwaltungsbehörde
? eine Fertigung der wesentlichen Bestandspläne der Entlastungsbauwerke sowie
? einen Übersichtlageplan des Einzugsgebietes der öffentlichen Abwasseranlage Pettendorf, mit getrennt gekennzeichnet Entwässerungsgebieten im Misch- oder Trennsystem sowie die Lage der zentralen Pumpstationen und Einleitungsstellen in Papierform sowie als PDF-Datei zu übergeben. Bei allen Einleitungsstellen sind die jeweiligen Rechts- und Hochwerte der Einleitungsstellen in die Gewässer sowie der Bauwerke (Anlagenmittelpunkt) einzugeben. Die Kartengrundlage darf nicht älter als 5 Jahre sein.
Für die Entlastungsanlagen sind die wesentlichen Daten in tabellarischer Form zusammenzustellen, insbesondere Bezeichnung der Einleitungsstelle, Einzugsgebiet des Gewässers an der Einleitungsstelle, undurchlässige Fläche im Einzugsgebiet der Mischwasserentlastung, Art der Mischwasserentlastung, Art der Drosseleinrichtung zur Begrenzung des Mischwasserabflusses im Mischwasserkanal, Wehrschwellenhöhe zum Gewässer sowie Art der Grobstoffrückhaltung.
Die Pläne sowie Anlagendaten sind - soweit wesentliche Änderungen erfolgt sind - jährlich fortzuschreiben und ggf. mit dem Jahresbericht nach Eigenüberwachungsverordnung - jährlich zum 01.03. - dem Wasserwirtschaftsamt vorzulegen. Die Daten dienen u.a. für die Erfassung im Datenverbund Abwasser Bayern (DABay).
1.3.4 Anzeige- und Informationspflichten
Wesentliche Änderungen gegenüber den Antragsunterlagen bezüglich der Menge und Beschaffenheit des anfallenden Abwassers, Änderungen der baulichen Anlagen sowie der Betriebs- und Verfahrensweise der Abwasseranlagen, soweit sie sich auf die Ablaufqualität auswirken können, sind unverzüglich dem Landratsamt Regensburg und dem Wasserwirtschaftsamt Regensburg anzuzeigen. Außerdem ist rechtzeitig eine hierzu erforderliche bau- bzw. wasserrechtliche Genehmigung bzw. Erlaubnis mit den entsprechenden Unterlagen zu beantragen.
1.3.5 Unterhaltung und Ausbau des Gewässers
Der Betreiber hat die Auslaufbauwerke sowie das Gewässerufer von ca. 5 m oberhalb bis ca. 10 m unterhalb der Einleitungsstellen an den Gewässern im Einvernehmen mit dem Wasserwirtschaftsamt und dem ansonsten Unterhaltungsverpflichteten bedarfsgerecht, jedoch mindestens einmal jährlich, naturnah zu sichern und zu unterhalten.
Auf eine naturnahe Gestaltung der Einleitungsstellen sowie eine schnelle Durchmischung Gewässer/Mischwasser ist sehr großer Wert zu legen. Die Vorgaben des "Gewässerentwicklungsplans, Oktober 2004" des Landschaftsarchitekten Jochen Kring, Lappersdorf, sind zu beachten.
Darüber hinaus hat der Betreiber nach Maßgabe der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen alle Mehrkosten zu tragen, die beim Ausbau oder bei der Unterhaltung der benutzten Gewässer aus der Abwasseranlage mittelbar oder unmittelbar entstehen.