Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Verkehrsrechtliche Anordnung in der Margarethenstraße, Pettendorf durch VZ 251 "Verbot der Durchfahrt für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge" mit dem ZZ 1020-30 "Anlieger frei" hier: Beratung und Beschlussfassung über die Fortsetzung der Beschilderung


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Gemeinderat, 10.12.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 13. Gemeinderat 10.12.2015 ö beschließend 7

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 06.11.2014 wurde eingangs genannte Beschilderung befristet auf ein Jahr angeordnet. Die Beschilderung wurde am 15.12.2014 durch den Bauhof aufgestellt, somit läuft die Befristung am 14.12.2015 ab.
Nach anfänglichen Schwierigkeiten, insbesondere durch Nichtbeachtung der neuen Beschilderung, durch Beibehaltung gewohnter Fahrstrecken oder durch Fehlinterpretation der Anliegerthematik („Anliegen ist nicht gleich Anlieger“), hat die neue Regelung laut Auskunft der Anlieger deutliche Verbesserungen gezeigt. Anderslautende Bewertungen oder Beschwerden wurden nicht vorgetragen. Eine unbefristete Regelung ist somit empfehlenswert.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Gemeinderat Grundei weist darauf hin, dass die Bezeichnung des VZ 251 im Tagesordnungspunkt falsch sei, da hier das VZ 250 beschrieben wird. GL Antretter sichert die redaktionelle Änderung des TOP zu. Es besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.

Beschluss

Die Beschilderung wird unbefristet beibehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Datenstand vom 18.12.2015 11:26 Uhr