Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung zur Erweiterung des Absoluten Haltverbots an der GVS "Der Altweg zum Auberg" (sog. "Ochsenstraße", Nähe Schwetzendorf)


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Gemeinderat, 01.09.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 11. Gemeinderat 01.09.2016 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Straßen- und Umweltausschuss befasste sich in seiner Zusammenkunft vom 02.08.2016 auch mit diesem Thema. Die bisherige Lage zeigt ein absolutes Haltverbot in Richtung Pettendorf bis kurz vor der Kurvenführung. Gegenüber besteht ein eingeschränktes Haltverbot.

In der Praxis zeigt sich, dass just nach diesem Schild bereits Fahrzeuge parken, was im Kurvenbereich zu sehr unübersichtlichen Verkehrsverhältnissen führt. Die Anregung hier bestand darin, diese Verbotsschilder über die Kurvenbereiche hinaus zu verlängern, um die Verkehrssicherheit zu verbessern.

Auch wenn außerhalb geschlossener Ortschaft grundsätzlich ein Parkverbot besteht, empfiehlt der Straßen- und Umweltausschuss einstimmig die Versetzung beider Verkehrsschilder bis nach der Kurve.

Stellungnahme Straßenverkehrsabteilung:
Den Ausführungen des Straßen- und Umweltausschusses kann auch grundsätzlich gefolgt werden, jedoch wird empfohlen, das Haltverbot zu erweitern. Hierzu werden folgende Beschilderungen empfohlen:

In Fahrtrichtung Pettendorf (Aufstellung rechts):
1.        Das bestehende Schild VZ 283-20 (Absolutes Haltverbot Ende) wird durch das Schild VZ 283-30 (Absolutes Haltverbot Mitte) ersetzt und
2.        ca. 50 m nach der Kurve (Fahrtrichtung Pettendorf) wird das VZ 283-20 (Absolutes Haltverbot Ende) neu aufgestellt.

In Fahrtrichtung Schwetzendorf (Aufstellung rechts):
1.        Das bestehende Schild VZ 286-10 (Eingeschränktes Haltverbot Anfang) wird durch das Schild VZ 286-30 (Eingeschränktes Haltverbot Mitte) ersetzt und
2.        Parallel zu dem oben genannten VZ 283-20 (Aufstellungsort Richtung Pettendorf neu) wird vor der Kurve (Fahrtrichtung Schwetzendorf) das VZ 286-10 (Eingeschränktes Haltverbot Anfang) neu aufgestellt.



Dadurch wird der Geltungsbereich des Absoluten Haltverbots sichtbar erweitert und ist für alle Verkehrsteilnehmer vor und nach der Kurve zweifelsfrei erkennbar.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die bestehenden Haltverbotsregelungen an der GVS „Der Altweg zum Auberg“ (der sog. „Ochsenstraße“) wie folgt zu erweitern:

In Fahrtrichtung Pettendorf (Aufstellung rechts):
1.        Das bestehende Schild VZ 283-20 (Absolutes Haltverbot Ende) wird durch das Schild VZ 283-30 (Absolutes Haltverbot Mitte) ersetzt und
2.        ca. 50 m nach der Kurve (Fahrtrichtung Pettendorf) wird das VZ 283-20 (Absolutes Haltverbot Ende) neu aufgestellt.

In Fahrtrichtung Schwetzendorf (Aufstellung rechts):
1.        Das bestehende Schild VZ 286-10 (Eingeschränktes Haltverbot Anfang) wird durch das Schild VZ 286-30 (Eingeschränktes Haltverbot Mitte) ersetzt und
2.        Parallel zu dem oben genannten VZ 283-20 (Aufstellungsort Richtung Pettendorf neu) wird vor der Kurve (Fahrtrichtung Schwetzendorf) das VZ 286-10 (Eingeschränktes Haltverbot Anfang) neu aufgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.06.2017 14:09 Uhr