Antrag auf Neubau einer Garage auf Fl.Nr. 1280, Gemarkung Pettendorf (Dorfstraße, Schwetzendorf)
Daten angezeigt aus Sitzung:
10. Bauausschuss, 15.12.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Es ist geplant eine Garage in den Ausmaßen von 14,75 x 10,75
m zu errichten. Das Dachgeschoss wird derzeit nicht ausgebaut, kann aber zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden und als Wohnung genutzt werden. Die hierfür erforderlichen Abstandsflächen würden eingehalten.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Kreisstraße, hier: „Dorfstraße“ erschlossen. Es ist an die öffentliche Kanalisation und das Wasserversorgungsnetz angeschlossen. Es ist sicherzustellen, dass das zusätzliche Gebäude an den bereits bestehenden Kanalanschluss angeschlossen wird. Sollte dennoch ein zusätzlicher Anschluss erforderlich sein, ist dieser auf Kosten des Antragstellers ausführen zu lassen.
Stellungnahme Bauamt:
Der nachträgliche Ausbau des Dachgeschosses ist gemäß BayBO verfahrensfrei, jedoch gemäß BGS/EWS anzeigepflichtig. Der Antragsteller ist auf diese Pflicht hinzuweisen.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen:
1. Das zusätzliche Gebäude ist über den bestehenden Kanalanschluss zu entwässern. Sollte dennoch ein zusätzlicher Anschluss erforderlich sein, ist dieser auf Kosten des Antragstellers ausführen zu lassen.
2. Der nachträgliche Ausbau des Dachgeschosses ist gemäß BayBO verfahrensfrei, jedoch gemäß BGS/EWS anzeigepflichtig. Der Antragsteller ist auf diese Pflicht hinzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.01.2017 14:29 Uhr