Renovierung der Pfarrkirche Pettendorf; Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der Kirchenverwaltung auf Verlängerung der Förderzusage


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Gemeinderat, 02.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 3. Gemeinderat 02.03.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 28.07.2016 beantragte die Kirchenverwaltung Pettendorf erstmals die Gemeinde um Unterstützung bei der Innenrenovierung der Pfarrkirche Pettendorf. Angefragt wird ein Zuschuss in Höhe von 15% der Gesamtkosten, entsprechend 55.500 €.

In der Sitzung vom 03.11.2016 fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss:

Die Gemeinde Pettendorf leistet einen einmaligen Zuschuss zur Renovierung der Pfarrkirche in Höhe von 60.000 €. Der Zuschuss ist bei den Haushaltsplanungen 2017 im Vermögenshaushalt als Maßnahme zur Förderung von investiven Maßnahmen Dritter (Investitionszuschuss) zu berücksichtigen. Der Zuschuss steht unter dem Vorbehalt der gemeindlichen Finanzierbarkeit aus den Haushaltsmitteln 2017.

Nachdem die Genehmigung der beabsichtigten Maßnahme bislang nicht vorliegt und auch der Wechsel des Pfarrers ansteht, ist laut Pfarrer Reitinger mit einem Maßnahmenbeginn nicht vor 2018 zu rechnen.

Die Kirchenstiftung bittet deswegen die Gemeinde, die zugesagte Förderung von 60.000.- € auf die Jahre 2018 und 2019 zu verlängern.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht ein Konsens darüber, die Förderzusage für die Jahre 2018 ff. aufrechtzuerhalten.

Beschluss

Die Gemeinde Pettendorf sichert zu, den einmaligen Zuschuss zur Renovierung der Pfarrkirche aufgrund des verzögerten Maßnahmenbeginns in den  Haushaltsjahren 2018 bzw. 2019 in der beschlossenen Gesamthöhe von 60.000 € zu leisten. Die investive Ausgabe wird in der mittelfristigen Finanzplanung für das HH-Jahr 2018 vorgemerkt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.06.2017 12:25 Uhr