Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und zweiter Wohneinheit im Keller auf Fl.Nr. 222/6, Gemarkung Pettendorf (Weinbergstraße, Pettendorf)
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Bauausschuss, 20.04.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 21.07.2016 mit einer Bauvoranfrage zu diesem Antrag und beschloss, diesem sein Einvernehmen zu erteilen. Das Landratsamt Regensburg erteilte mit Bescheid-Nr. S 43-2016-1373 vom 21.09.2016 den baurechtlichen Vorbescheid.
Zum Vorhaben:
Es wird geplant auf dem Grundstück ein Einfamilienhaus in E+I-Bauweise mit Satteldach (DN 22°) in den Ausmaßen von 12,00 x 9,00 m und einer Doppelgarage (8,49 x 6,49 m) mit Pultdach zu errichten.
Erschließung:
Die Erschließung „Straße“ ist über die Weinbergstraße und über die Privatstraße Fl.Nr. 222/4, Gemarkung Pettendorf, und ein Geh- und Fahrtrecht über die Fl.Nr. 222/1, Gemarkung Pettendorf, gesichert, die Dienstbarkeitsbestellung wurde bereits zum Antrag auf Vorbescheid vorgelegt. Die Entwässerung ist über den bereits bestehenden Kanalanschluss gewährleistet, auch hier existiert eine Dienstbarkeit. Der WZV Naab-Donau-Regen teilt zur Wasserversorgung mit Stellungnahme vom 19.04.2017 mit, dass bei Errichtung der 5 Reihenhäuser (TOP 3) die an der bestehenden Anschlussleitung angeschlossenen Anwesen (Fl.Nrn. 222/6, 222/5 u. 222/3) nicht mehr ausreichend versorgt werden können. Die Anschlussleitung müsste daher größer dimensioniert und neu gebaut werden. Die Kosten für diese Umbaumaßnahme hätte der Verursacher zu tragen. Eine entsprechende Sondervereinbarung mit dem ZV wäre vor Baubeginn abzuschließen. Weiterhin wäre für die Fl.Nrn. 222/6, 222/1 und ggfs. 222/5 das Leitungsrecht mittels einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu sichern.
Stellplätze:
Gemäß der Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde sind pro Wohneinheit zwei Stellplätze nachzuweisen. Für die Hauptwohneinheit wird dies durch die Doppelgarage nachgewiesen, für die zweite Wohneinheit im Keller sind lt. Planung/Baubeschreibung keine Stellplätze vorgesehen.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen:
- Die erforderlichen Stellplätze für die zweite Wohneinheit sind bis zur Bezugsfertigkeit dieser WE der Gemeinde nachzuweisen.
Die Stellungnahme des WZV Naab-Donau-Regen vom 19.04.2017 ist in den Ausführungsplanungen zu berücksichtigen.
Die Dimensionierung des Kanals auf dem Privatgrundstück ist zu prüfen und ggfs. auf Kosten der Antragsteller zu ändern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.05.2017 19:42 Uhr