Einfamilienhaus mit Dreifachgarage und Pool auf Fl.Nr. 1263/15, Gemarkung Pettendorf, Parzelle in der 1. Deckblattänderung des Bebauungsplans "Kirchfeld" (Lärchenweg, Reifenthal)
Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Bauausschuss, 17.08.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 21.04.2011 mit einer Bauvoranfrage zu o.g. Vorhaben und erteilte dieser sein Einvernehmen mit 4:3 Stimmen. Die Grundlage der damaligen Prüfung war der Bebauungsplan „Am Kirchfeld – Lärchenweg“ aus dem Jahre 1972 von dessen Festsetzungen das Vorhaben in punkto Bauweise, GRZ, Dachform bzw. –neigung und Überschreitung der Baugrenzen doch sehr erheblich abwich. Der Gemeinderat beschloss daher, auf Kosten des Antragstellers, die Fortschreibung des Bebauungsplanes, welche am 31.08.2012 rechtsverbindlich wurde.
Das nunmehr beantragte Vorhaben in den Ausmaßen von 16,00 x 10,50 m beinhaltet folgende Eckpunkte bzw. weicht in einem Punkt von den (fortgeschriebenen) Festsetzungen ab:
|
Bauvoranfrage
|
Bebauungsplan
|
Bauantrag
|
Hauptgebäude:
|
|
|
|
Bauweise
|
E+I, teilweise unterkellert
|
max. 2 Vollgeschosse
|
E+I
|
GRZ
|
0,47
|
0,35
|
0,18
|
Wandhöhe
|
9,90 m (UG+EG 6,50,
OG 3,40m)
|
max. 8,00 m
|
6,50 m
|
Kniestock
|
---
|
0,75 m
|
---
|
Dachform
|
Flachdach
|
SD, PD, FD
|
Flachdach
|
Dachneigung
|
0°
|
22-40 bzw. 0-25°
|
0°
|
|
|
|
|
Garage:
|
|
|
|
Dachform
|
im Gebäude integriert
|
FD
|
Flachdach
|
|
|
|
|
Sonstiges:
|
Überschreitung der Baugrenzen durch Garage
|
Die erforderliche Befreiung von den Festsetzung ist die Überschreitung der Baugrenze durch den Garagenbau. Lt. Bebauungsplan ist zur nördlichen Grundstücksgrenze ein Abstand von 3,0
m einzuhalten, es ist jedoch eine Grenzbebauung geplant. Der Antrag auf Befreiung mit Begründung liegt den Unterlagen bei.
Erschließung:
Die Erschließung ist über den „Lärchenweg“ straßenmäßig gesichert, die Abwasserbeseitigung ist über die Verlängerung der Mischwasserkanalisation sichergestellt. Der WZV teilt in seiner Stellungnahme vom 16.08.2017 mit, dass die Wasserversorgung ebenfalls gesichert ist.
Nachbarbeteiligung:
Die Nachbarbeteiligung wurde abschließend durchgeführt.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.09.2017 20:11 Uhr