Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und Doppelgarage auf Fl.Nr. 1055/29, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 12 im Bebauungsplan "Solner Breite" (Am Haselbusch, Reifenthal)
Daten angezeigt aus Sitzung:
11. Bauausschuss, 16.11.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bauausschuss befasste sich bereits am 15.12.2016 mit einer informellen Anfrage zu dem Vorhaben und beschloss, die erforderlichen Befreiungen hinsichtlich des Kniestocks und der Überschreitung der Baugrenzen im Süden in Aussicht zu stellen. Einer ebenfalls beantragten Befreiung bzgl. der Dachfarbe von rot zu anthrazit wurde eine Absage erteilt.
Zum Antrag vom 08.11.2017:
Es wird beabsichtigt ein Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten in E+D-Bauweise, einer Doppelgarage und zwei Stellplätzen zu errichten. Das geplante Vorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
Festsetzung
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Bebauungsplan
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Bauantrag
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1. Hauptgebäude:
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Gebäudegröße
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max. 14,00 x 11,00 m
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12,99 x 10,99 m
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Kniestock
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0,75 m
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1,25 m
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Wandhöhe
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max. 4,20 m bergseits
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4,885 m
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Überschreitung der Baugrenzen im Süden und im Osten jeweils um ca. 1,00 m
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2. Garage:
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Dachform, -neigung
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SD, DN wie Hauptgebäude
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SD - 16°
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Überschreitung der Baugrenzen im Westen mit einer Fläche von 8,00 x 6,00 m
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3. Sonstiges:
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GRZ
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max. 0,35
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0,39
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GFZ
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max. 0,50
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0,78
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Längen-/Seitenverhältnis (5:4 bzw. 4:3) des Hauptgebäudes wird nicht eingehalten
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Die erforderlichen Befreiungen sind gemäß Art. 63 Abs. 2 BayBO schriftlich zu beantragen und zu begründen. Dieser Antrag liegt den Unterlagen nicht bei.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden. Der schriftliche Antrag auf Befreiung gemäß Art. 63 Abs. 2 BayBO ist nachzureichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.12.2017 10:14 Uhr