Vollzug der Baugesetze - Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan des Markt Lappersdorf; Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Gemeinderat, 03.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 5. Gemeinderat 03.05.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat des Marktes Lappersdorf hat in seiner Sitzung vom 14.02.2017 die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan nach § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Flächennutzungsplan als baurechtliches Instrument der vorbereitenden Bauleitplanung ist ein wichtiger Bestandteil der städtebaulichen Entwicklung des Markts Lappersdorf und bedarf nach 20 Jahren (Rechtskraft seit 1997) einer Überarbeitung. Mit der Planung soll eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung sowie eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleistet werden. Durch die Integration des Landschaftsplanes in den Flächennutzungsplan werden die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes berücksichtigt.

Das Plangebiet umfasst das gesamte Marktgebiet Lappersdorf mit einer Gesamtfläche von rd. 3.450 ha.

Mit der Vorbereitung und Durchführung dieser Verfahrensschritte wurde das Planungsbüro TB Markert, Nürnberg, gemäß § 4b BauGB durch den Markt Lappersdorf beauftragt.

Zeitnah erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bauleitplanes. Dieser liegt in der Zeit vom 09.04.2018 bis einschließlich 14.05.2018 im Rathaus des Marktes Lappersdorf zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Die Gemeinde Pettendorf wird nun gebeten, als Behörde bzw. als sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes Stellung zu nehmen; insbesondere ergeht die Aufforderung zur Äußerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Die Stellungnahme soll bis spätestens zum 14.05.2018 direkt an das TEAMBÜRO MARKERT, Frau Birgit Heid, Pillenreuther Str. 34, 90459 Nürnberg, gerichtet werden.


Aus Sicht der Verwaltung sind überwiegend verkehrliche und wasserwirtschaftliche Auswirkungen der Planungen zu betrachten. Weitere Auswirkungen können im schulischen Bereich betrachtet werden.

Verkehr:
die Ausweisung der  Baugebiete des Marktes liegen  entlang der Hauptachsen an der R 15 und der R 26. Das sich der Hauptverkehr überwiegend nach Regensburg orientiert, dürften keine oder nur geringe Auswirkungen auf die Gemeinde Pettendorf zu erwarten sein.

Oberflächenwasser:
Die hanglagige Entwässerung von Oberflächenwasser führt u. U. entstehendes Wasser in Richtung Schwetze. Für die unterliegenden Ortsteile z.B.  Reifenthal wurde durch den Rückhaltedamm ausreichende Sicherheit erreicht. Die ausreichende Rückhaltung von Oberflächenwasser im Bereich Harreshof wurde bereits bei der wasserrechtlichen Genehmigung der Anlagen des Marktes betrachtet. Die Erweiterung G 3 und W 9 im Bereich Harreshof soll hier aus Sicht der Gemeinde Pettendorf bei der Planung zusätzlich berücksichtigt werden.


Schule:
Im Bereich der Mittelschule Lappersdorf kann ein Bevölkerungszuwachs den gemeinsamen Mittelschulstandort weiter stärken.
 

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass durch die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan die mögliche Ableitung der Niederschläge, die durch die neu ausgewiesenen Gebiete G 3 und W 9 entstehen können,  die Belange der Gemeinde Pettendorf berühren kann. Mögliche  Auswirkungen auf den Einzugsbereich der Schwetze sind in den Planungen entsprechend zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.08.2018 09:15 Uhr