Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Gemeinderat, 07.06.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die zunehmende Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum im Großraum Regensburg ist hinreichend bekannt. Die Bereitstellung von Wohnraum in Verbindung mit der Berücksichtigung sozialer Kriterien ist eine grundsätzliche Aufgabe. Sie hat die Gemeinde Pettendorf in jüngster Vergangenheit bereits zu unterschiedlichen Maßnahmen veranlasst, diesen Anforderungen in Zukunft ausreichend gerecht zu werden. Hierzu gehören u. a. der Erwerb von Mietwohnungen, der Bau von Wohneinheiten sowie die Festsetzung von sozialem Wohnungsbau in der Bauleitplanung.
Aktuell liegt für eine Wohneinheit in der Keltenstraße 19 eine Kündigung vor, sodass diese neu zu vergeben ist.
Wenngleich die Vergabe der Wohnungen bereits bisher nach sozialen Kriterien erfolgte, können nun objektiv nachvollziehbare Grundlagen für die Vermietung aller gemeindlichen Wohneinheiten festgelegt werden.
Vorgeschlagen wird, die künftig freiwerdenden Wohnungen nur noch an Bewerber zu vergeben, die über einen Wohnberechtigungsschein verfügen. Der Wohnberechtigungsschein ist bei der für den Wohnort zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Stadt oder Landratsamt) zu beantragen, in unserem Fall das Landratsamt Regensburg.
Es ist angedacht, dass die zukünftigen Mieter über das Landratsamt Regensburg, Fachbereich Sozialer Wohnungsbau, unmittelbar vermittelt werden.
Im Grundsatz gilt, dass der Wohnberechtigungsschein die Grundlage bildet, neben den öffentlich geförderten Sozialmietwohnungen noch weitere Wohnungen, die einer Preisbindung unterliegen; z. B. Wohnungen, die nach dem Wohnraumförderungsgesetz des Bundes (WoFG) bzw. des Freistaates Bayern (BayWoFG) gefördert oder für deren Bau Mittel des Zweiten oder Dritten Förderwegs nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz (II. WoBauG) aufgewendet wurden, zu beziehen.
Daher ist unter Umständen noch eine Vereinbarung mit dem Landratsamt Regensburg zu treffen, dass die Wohnung(en) – zumindest die nächste, freiwerdende - in der Keltenstraße 19 als „weitere Wohnungen“ i.S.d. WoFG berücksichtigt werden können und in die Vermieterliste für den sozialen Wohnungsmarkt aufgenommen werden.
Voraussetzung ist hierfür, dass der Mietpreis der Preisbindung für den Sozialen Wohnungsbau entspricht.
Diese Voraussetzung wurde bei den Wohnungen in Kneiting bisher grundsätzlich erfüllt.
Eine so gefasste Vorgehensweise erspart künftige Ausschreibungen und objektiviert die Vergabemodalitäten.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Gemeinderat Oberleitner begrüßt den Vorschlag, da dadurch auch für die Gemeinde eine Handlungsgrundlage zur Vermittlung von Wohnraum auf Basis klarer Kriterien entsteht. Gleichzeitig beinhaltet der Beschlussvorschlag ausreichend Spielraum, um auf individuelle Bedarfe, z. B. die akute Wohnungsnot von Gemeindebürgern, angemessen reagieren zu können. Gemeinderat Weigl betont, dass er die Angelegenheit etwas skeptischer betrachtet. So seien z. B. die Wohnungen im Dorfhaus nicht mit der Prämisse errichtet worden, Wohnraum für Sozialmieter zu schaffen. Wenngleich er dem Vorschlag nicht gänzlich entgegenstehe, sollten zumindest die Ausschreibung der Wohnung und die Vergabe nach wie vor in der Hand der Gemeinde verbleiben und entsprechend im Einzelfall vom Gemeinderat entschieden werden. Die Ausschreibung sollte daher auch auf die Pettendorf aktuell beschränkt werden. Bürgermeister Obermeier erwidert, dass die letztliche Entscheidung durch den Gemeinderat weiterhin vorgesehen sei. Gleichzeitig mache es jedoch keinen Sinn, ein Vergabekriterium einzuführen, dass sich auf Bewerber aus dem Gemeindegebiet reduziere. Grundsätzlich können Gemeindebürger bzw. Gemeindebewohner bei Erfüllung der vorliegenden Kriterien vorrangig betrachtet werden. Dies gelte u. U. auch dann, wenn bei Gemeindebürgern ohne sozialen Grund ein Fall der Wohnungsnot vorläge. Den Bewerberkreis auf Gemeindebürger einzugrenzen sei jedoch nicht zielführend, zumal auch in der Vergangenheit
dieses Kriterium nicht besonders gewichtet wurde.
Nachdem im Gemeinderat kein weiterer Diskussionsbedarf besteht, bringt Bürgermeister Obermeier den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass frei werdende(n) kommunale Mietwohnung(en) zukünftig grundsätzlich nach den Kriterien für Sozialmietwohnungen vermietet werden und vorzugsweise an Bewerberinnen und Bewerber (aus der Gemeinde) mit Wohnberechtigungsschein vermietet werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.08.2018 09:16 Uhr