Im Rahmen des Bundesförderprogrammes zum Breitbandausbau wurde im Rahmen des Auswahlverfahrens das Ing. Büro Ledermann zur Durchführung der Beratungs- und Planungsleistungen, bestehend aus den Modulen Bestandaufnahme, FTTH Masterplan und Auswahlverfahren beauftragt.
Die Gemeinde Pettendorf hat das Markterkundungsverfahren im Rahmen des zweiten Durchlaufs der bayerischen Breitbandförderung erfolgreich durchlaufen. Rückmeldungen zur Markterkundung gingen von den Telekommunikationsunternehmen Deutsche Telekom und R-Kom ein.
Die Teile des Gemeindegebietes, die mit einer Breitbandversorgung mit Übertragungsraten unter 30 Mbit/s versorgt sind („weiße NGA-Flecken“) sind auf Basis der Bayerischen Breitbandrichtlinie förderfähig. Diese Gebiete können nun durch die Gemeinde Pettendorf im Rahmen des Auswahlverfahrens ausgeschrieben werden.
Dazu stehen der Gemeinde noch erhebliche Fördergelder zur Verfügung.
Fördersumme Bayerisches Förderprogramm
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750.000 €
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Fördersatz in %
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70
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Satz Eigenanteil in %
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30
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Fördersumme Höfebonus (fiktiv)
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750.000 €
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Fördersumme gesamt OHNE IKZ
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1.500.000 €
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Fördersumme gesamt inklusive IKZ
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1.500.000 €
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Ausbaubeitrag 1. Verfahren (Wirtschaftlichkeitslücke)
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297.645 €
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Zuwendung 1. Verfahren
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208.352 €
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Eigenanteil Gemeinde
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89.294 €
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Für die Gemeinde Pettendorf wurde im Bayerischen Breitbandförderprogramm eine Fördersumme von 750.000 € zu einem Fördersatz von 70 % angesetzt. Hiervon wurden im 1. Verfahrensdurchlauf bereits 208.351 € abgerufen. Weitere Fördergelder könnten im Rahmen des sogenannten Höfebonus in Höhe von 750.000 € abgerufen werden.
Somit stünden der Gemeinde Pettendorf noch insgesamt Fördergelder in Höhe von rund 1.300.000 € zur Verfügung.
Die Planung für die unterversorgten Gebiete in Pettendorf werden vom Ingenieurbüro Ledermann vorgestellt.
Um eine ausreichende Zukunftssicherheit des auszubauenden Gebiets zu gewährleisten, sollte über den in der Breitbandrichtlinie geforderten Mindeststandard von 50 Mbit/s für einen Teil und nicht weniger als 30 Mbit/s für alle Anschlüsse im Erschließungsgebiet hinaus eine Versorgungsrate von mindestens 100 Mbit/s im Download und 50 Mbit/s im Upload gefordert werden.
Ansonsten kann nicht ausgeschlossen werden, dass in absehbarer Zeit ein erneuter Ausbau des Netzes erforderlich wird. Es sollte eine Erschließung bis mindestens zur Grundstücksgrenze gewährleistet werden.
Die für die Errichtung des Hausanschlusses verbundenen Kosten sind hierbei von den jeweiligen Eigentümern zu tragen. Erfolgt ein Ausbau inkl. Hausanschluss fallen dem Hauseigentümer keine weiteren Kosten zur Errichtung des Hausanschlusses an.
Die Grobkostenschätzung für den Ausbau der unterversorgten Gebiete in FTTH Technologie ergibt eine voraussichtliche Wirtschaftlichkeitslücke in Höhe von gerundet
- bei Erschließung bis Grundstücksgrenze: 892.683 €
- bei Erschließung inkl. Hausanschluss: 1.020.183 €
In beiden Fällen liegt die geschätzte Wirtschaftlichkeitslücke unter dem höchstmöglichen Ausbaubetrag, der sich aus Förderhöchstsumme (inklusive Höfebonus) und Fördersatz des Bayerischen Breitbandförderprogramms ergibt.
Die Gemeinde Pielenhofen befindet sich aktuell ebenfalls kurz vor Start des Auswahlverfahrens. In Pielenhofen die Gebiete „Spitalweg“ und „Neudorfer Straße“ unterversorgt. Um Synergien nutzen zu können wurde zwischen den Gemeinden abgestimmt, die in oben genannten Kostenschätzung enthaltenen 4 Gebäude in den Teilerschließungsgebieten „Waldweg-Spitalweg“ und „Seebreiten - Neudorfer Straße“ über die Gemeinde Pielenhofen auszuschreiben. Hierzu muss eine entsprechende Vereinbarung geschlossen werden. Die Verrechnung der Kosten für die 4 Gebäude erfolgt dann direkt zwischen den Gemeinden. Ein entsprechender Beschluss ist in Pielenhofen bereits gefasst.
Im Rahmen des Auswahlverfahrens kann bei Überschreitung der gewünschten Angebotssumme das Auswahlverfahren gedeckelt werden. Die Gemeinde Pettendorf hat somit die Möglichkeit das Verfahren aufzuheben, wenn der Angebotspreis die Deckelung von 830.000 Euro (Kostenschätzung ohne „Waldweg-Spitalweg“ und „Seebreiten - Neudorfer Straße“) überschreitet.