Breitbandausbau; Vereinbarung über IKZ mit der Gemeinde Pielenhofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Gemeinderat, 06.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 12. Gemeinderat 06.12.2018 ö 2

Sachverhalt

Als Folge des Grundsatzbeschlusses zur Verwirklichung der Breitbanderschließung, die Gemeinde Pettendorf mit FTTH zu erschließen, ergeben sich zwei gemeindeübergreifende Erschließungsgebiete. Für den Bereich Dettenhofen/Spitalweg und Neudorf, Waldweg 3 und den Bereich Rohrdorf, Neudorfer Straße und Schwetzendorf, Seebreiten. Für diese beiden Bereiche wird nach Abklärung mit der Regierung der Oberpfalz ein gemeinsames Erschließungsgebiet gebildet und die Kosten entsprechend der Anzahl der vorhandenen Häuser aufgeteilt.

Vereinbarung

zwischen der Gemeinde Pielenhofen, Judenberger Str. 4, 93195 Wolfsegg,
vertreten durch 1. Bürgermeister Reinhold Ferstl
und
der Gemeinde Pettendorf, Margarethenstr. 4, 93186 Pettendorf,
vertreten durch 1. Bürgermeister Eduard Obermeier

über die Durchführung der gemeindeübergreifenden Breitbanderschließung im Rahmen des Förderprogrammes in den Erschließungsbereichen Spitalweg / Waldweg  und Neudorfer Straße / Seebreiten

1. Die beiden Gemeinden vereinbaren, dass die Breitbanderschließung der zwei vorstehend genannten gemeindeübergreifenden Erschließungsbereiche in Zusammenarbeit in einer einfachen Arbeitsgemeinschaft erfolgt.

2. Im Einzelnen wird folgendes geregelt:

2.1. Das Auswahlverfahren wird von der Gemeinde Pielenhofen durchgeführt.

2.2. Die Ausschreibung der Erschließungsmaßnahmen für die vorstehend genannten Erschließungsbereiche übernimmt federführend die Gemeinde Pielenhofen. Die Gemeinde Pettendorf wirkt bei der Ausschreibung mit und übermittelt alle erforderlichen Angaben, Pläne und sonstigen Daten an das beauftragte Planungsbüro.

2.3. Auf die Interkommunale Zusammenarbeit wird in der Bekanntmachung zum Auswahlverfahren hingewiesen. Die Bekanntmachung wird von der Gemeinde Pielenhofen veranlasst.

2.4. Die Kostenverteilung für die Erschließung (Wirtschaftlichkeitslücke) auf die beiden Gemeinden erfolgt im Verhältnis der durch die jeweilige Maßnahme neu erschlossenen Gebäude. Im Erschließungsgebiet Spitalweg/Waldweg lautet das Verhältnis 4 Pielenhofen : 1 Pettendorf, im Erschließungsbereich Neudorfer Straße/Seebreiten lautet das Verhältnis 2 Pielenhofen : 2 Pettendorf

2.5. Den Durchführungsvertrag mit dem Netzbetreiber schließt die Gemeinde Pielenhofen.

2.6. Das Zuwendungsverfahren wird von den Gemeinden jeweils in eigener Zuständigkeit durchgeführt.

2.7. Die Zahlung der Wirtschaftlichkeitslücke erfolgt von der Gemeinde Pielenhofen an den Auftragnehmer. Sobald die Schlussrechnung an den Netzbetreiber zum Ausgleich der Wirtschaftlichkeitslücke fällig ist, d. h. eine prüffähige Rechnung vorliegt, das NGA-Netz fertiggestellt und vollständige Inbetriebnahme erfolgt ist, hat die Gemeinde Pettendorf ihren Anteil der Wirtschaftlichkeitslücke an die Gemeinde Pielenhofen zu zahlen. Dies wird der Gemeinde Pettendorf schriftlich mitgeteilt. Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen zu erfolgen.
Die Gemeinde Pielenhofen kann von der Gemeinde Pettendorf auch anteilige Teilzahlungen verlangen, sobald sie ihrerseits Teilzahlungen zur Wirtschaftlichkeitslücke an den Auftragnehmer zu leisten hat.

Wolfsegg, den                                                Pettendorf, den 07.12.2018
Für die Gemeinde Pielenhofen                                Für die Gemeinde Pettendorf


Ferstl, 1. Bürgermeister                                        Obermeier, 1. Bürgermeister

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt, der sich u. a. auf die Ausführungen des Tagesordnungspunktes  1 bezieht. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Vereinbarung zwischen der Gemeinde Pielenhofen und der Gemeinde Pettendorf über die Durchführung der gemeindeübergreifenden Breitbanderschließung im Rahmen des Förderprogrammes in den Erschließungsbereichen Spitalweg/Waldweg und Neudorfer Straße/Seebreiten zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.04.2019 13:35 Uhr