Parkraummanagement; Schwetzendorfer Weiher, Beratung und Beschlussfassung über den gebührenpflichtigen Überwachungszeitraum
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Gemeinderat, 04.04.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit der Einführung der Parkscheinautomaten und der Überwachung der Gebührenpflicht für die neue Badesaison 2019 ist festzulegen:
- für welchen Jahreszeitraum die Gebührenpflicht und
- für welche Tageszeit die Gebührenpflicht
gelten soll.
In dieser Zeit ist dann der ZVKVO beauftragt, die Gebührenpflicht zu kontrollieren. Die Beschilderung hat entsprechend zu erfolgen.
Üblicherweise ist die jahreszeitliche Festlegung vom 1. Mai bis 15. September geläufig.
Die tageszeitliche Kontrolle ist in der Regel von 8:00 h bis 17:00 oder 18:00 h üblich.
Eine Anfrage des Anglervereines hinsichtlich einer grundsätzlichen Befreiung der Aktiven von Parkgebühren kann aus Sicht der Verwaltung mit einer Festlegung erst ab 9:00 h bis 17:00 h Rechnung getragen werden, ohne Ausnahmeregelungen schaffen zu müssen.
Auch ist hier den Früh- und Spätschwimmern ein ausreichendes gebührenfreies Fenster eingeräumt.
Grundsätzlich sei nochmals erwähnt, dass weiterhin die Möglichkeit der Jahreskarten besteht,
auswärtige Nutzer zahlen hierfür 25 €, einheimische Nutzer 20 €.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Festlegung des gebührenpflichtigen Jahres- und Tageszeitraumes wie folgt:
Der Jahreszeitraum der Gebührenpflicht wird festgelegt: 1. Mai bis 15. September
Der Tageszeitraum der Gebührenpflicht wird festgelegt: täglich 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.05.2019 08:45 Uhr