Wie bereits bekannt endet der langjährige Pachtvertrag mit dem bisherigen Pächter zum 31.12.2019.
Die Pachtsache betrifft folgende Räumlichkeiten:
- Mehrzwecksaal
- Küche
- Lager
- WC-Anlagen
- Putzraum
- Voyer
- Im Außenbereich besteht noch im neuen Pavillon die Möglichkeit der Lagerung von Bierzeltgarnituren
Historisch entwickelte sich der Betrieb aus der Betreuung der Kneitinger Vereine heraus und wurde aus der damaligen Gaststätte Weinmann in das neu erbaute Dorfhaus übertragen. Genaue Nutzungsvorgaben waren vertraglich nicht formuliert, es bestand jedoch ein Konsens darüber, die ursprüngliche Versorgung der Vereine während der Vereinsabende zu gewährleisten.
Die bisherige Nutzung war nicht als erwerbsmäßiger Gaststättenbetrieb angedacht, da hier sowohl die räumlichen Voraussetzungen als auch die Stellplatzsituation unzureichend wären.
Auch ist die zentrale Lage im Sinne der Entstehung von Emissionen bei der zukünftigen Nutzung zu berücksichtigen. Es entwickelte sich aber die Abhaltung von Geburtstagen und Familienfesten über die Vereinsbetreuung hinaus.
Um die Rahmenbedingungen für die Neuverpachtung festzulegen, fand im Vorfeld ein Ortstermin mit den zuständigen Stellen des LRA Regensburg statt, die sowohl Gaststättenrecht als auch Lebensmittelhygiene betreffen. Hieraus wurden die Aussagen getroffen, dass die Eigenschaften der Räumlichkeiten jederzeit eine Bewirtung erlauben, auch die Zubereitung und der Verkauf von Speisen im begrenzten Umfang möglich ist.
Sehr empfohlen wird dann allerdings, den Schankbereich außerhalb der Küche unterzubringen, da entstehende Fettbildung sich am Geschirr anlegt und dies z. B. an den Gläsern regelmäßig zum Verlust der Schaumbildung führt. Geeignete Kühlmöglichkeiten müssen je nach Nutzung vorgehalten werden. Ein getrenntes Handwaschbecken wäre wünschenswert, die bisherige Lösung ist aber auch ausreichend. Die Entlüftung ist auch für Fritteusen geeignet.
Ein Betreiber/in muss folgende Nachweise erbringen:
- Gesundheitszeugnis
- Auszug aus Gewerbezentralregister
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt
- Antrag nach § 2 Gaststättengesetz
Aktuelle Nutzung durch Vereine:
Montag: bisher keine, ggf. FF Kneiting
Dienstag: Winzerer Schützen ab 19:00 h
Mittwoch: Seniorenturnen ab 19:00 h
Donnerstag: keine Nutzung
Freitag: Kneitinger Schützen
Samstag: keine Nutzung
Sonntag: Früh-/ Dämmerschoppen
Unregelmäßig nutzen der OGV Kneiting die Räumlichkeiten, wie auch zu Versammlungszwecken der Zunftbaumverein und die Senioren. Insoweit muss diese Nutzung auch zukünftig möglich bleiben.
Auch der Zugriff der Gemeinde für die Nutzung für die DE Kneiting, Bürgerversammlung und Wahlen etc. muss bestehen bleiben.
Ein zukünftiges Pachtverhältnis muss deswegen die gesetzten Rahmenbedingungen vorgeben. Auch kann die Höhe des Pachtzinses erst festgelegt werden, wenn die Möglichkeiten eines Pächters klar sind, da dieser in der Lage sein muss, die wirtschaftlich erzielbaren Erträge einzuschätzen.