Liegenschaften der Gemeinde; Dorfhaus Kneiting, Festlegung der Rahmenbedingungen für die Neuverpachtung zur Bewirtschaftung des Dorfhauses


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Gemeinderat, 10.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 10. Gemeinderat 10.10.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Wie bereits bekannt endet der langjährige Pachtvertrag mit dem bisherigen Pächter zum 31.12.2019.

Die Pachtsache betrifft folgende Räumlichkeiten:

  1. Mehrzwecksaal
  2. Küche
  3. Lager
  4. WC-Anlagen
  5. Putzraum
  6. Voyer
  7. Im Außenbereich besteht noch im neuen Pavillon  die Möglichkeit der Lagerung von Bierzeltgarnituren

Historisch entwickelte sich der Betrieb aus der Betreuung der Kneitinger Vereine heraus und wurde aus der damaligen Gaststätte Weinmann in das neu erbaute Dorfhaus übertragen. Genaue Nutzungsvorgaben waren vertraglich nicht formuliert, es bestand jedoch ein Konsens darüber, die ursprüngliche Versorgung der Vereine während der Vereinsabende zu gewährleisten.

Die bisherige Nutzung war nicht als erwerbsmäßiger Gaststättenbetrieb angedacht, da hier sowohl die räumlichen Voraussetzungen als auch die Stellplatzsituation unzureichend wären.
Auch ist die zentrale Lage im Sinne der Entstehung von Emissionen bei der zukünftigen Nutzung zu berücksichtigen. Es entwickelte sich aber die Abhaltung von Geburtstagen und Familienfesten über die Vereinsbetreuung hinaus.

Um die Rahmenbedingungen für die Neuverpachtung festzulegen, fand im Vorfeld ein Ortstermin mit den zuständigen Stellen des LRA Regensburg statt, die sowohl Gaststättenrecht als auch Lebensmittelhygiene betreffen. Hieraus wurden die Aussagen getroffen, dass die Eigenschaften der Räumlichkeiten jederzeit eine Bewirtung erlauben, auch die Zubereitung und der Verkauf von Speisen im begrenzten Umfang möglich ist.
Sehr empfohlen wird dann allerdings, den Schankbereich außerhalb der Küche unterzubringen, da entstehende Fettbildung sich am Geschirr anlegt und dies z. B. an den Gläsern regelmäßig zum Verlust der Schaumbildung führt. Geeignete Kühlmöglichkeiten müssen je nach Nutzung vorgehalten werden. Ein getrenntes Handwaschbecken wäre wünschenswert, die bisherige Lösung ist aber auch ausreichend. Die Entlüftung ist auch für Fritteusen geeignet.

Ein Betreiber/in muss folgende Nachweise erbringen:
  • Gesundheitszeugnis
  • Auszug aus Gewerbezentralregister
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt
  • Antrag nach § 2 Gaststättengesetz

Aktuelle Nutzung durch Vereine:
Montag:        bisher keine, ggf. FF Kneiting
Dienstag:        Winzerer Schützen  ab 19:00 h
Mittwoch:        Seniorenturnen ab 19:00 h
Donnerstag:        keine Nutzung
Freitag:                Kneitinger Schützen
Samstag:        keine Nutzung
Sonntag:        Früh-/ Dämmerschoppen

Unregelmäßig nutzen der OGV Kneiting die Räumlichkeiten, wie auch zu Versammlungszwecken der Zunftbaumverein und die Senioren. Insoweit muss diese Nutzung auch zukünftig möglich bleiben.

Auch der Zugriff der Gemeinde für die Nutzung für die DE Kneiting, Bürgerversammlung und Wahlen etc. muss bestehen bleiben.

Ein zukünftiges Pachtverhältnis muss deswegen die gesetzten Rahmenbedingungen vorgeben. Auch kann die Höhe des Pachtzinses erst festgelegt werden, wenn die Möglichkeiten eines Pächters klar sind, da dieser in der Lage sein muss, die wirtschaftlich erzielbaren Erträge einzuschätzen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Aufgrund der gegebenen Rahmenbedingungen ist nun über Art und Umfang der künftigen Nutzung neu zu entscheiden. Maßstab bilden dafür die gegebenen Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der fachlichen Beratung durch das Landratsamt Regenburg.

Unabdingbar ist die Möglichkeit der regelmäßigen Nutzung durch die Vereine oder die Gemeinde Pettendorf. Darüber hinaus muss auch der bisherige Nutzungsumfang, z. B. für Veranstaltungen der Senioren etc. gewährleitet werden. Am Beispiel der Ausschreibung des „Dorfheims Oppersdorf“ zeigt sich, dass die Vereinsnutzung auch bei Vergleichsobjekten, die sogar der Kategorie „Vollgastronomie“ entsprechen, mit oberster Priorität gewährt sein muss.

Bürgermeister Obermeier betont, dass sich die Kernöffnungszeiten und die allgemeine Nutzung des Dorfhauses Kneiting eng an den Vereinen orientieren muss und zudem zu gewährleisten ist, dass auch öffentliche Veranstaltungen, z. B. Bürgerversammlungen, bewirtet werden.

Gemeinderat Achhammer macht deutlich, dass die Nutzung des Dorfhauses für Vereine, insbesondere für Vereinsveranstaltungen oder vergleichbare Nutzungen oberste Priorität haben muss. Auch ist zu fordern, dass eine Nutzung durch Vereine aus dem gesamten Gemeindegebiet Pettendorfs möglich ist. Gemeinderat Weigl unterstreicht nochmals die Bedeutung des Dorfhauses Kneiting, das angesichts der zu befürchtenden Verschlankung des Gastronomieangebotes in Pettendorf zunehmend an Bedeutung gewinnen wird. Jedoch muss auch klar sein, dass das Dorfhaus Kneiting nicht als klassisches Wirtshaus betrachtet werden darf. Oberste Priorität muss die Nutzung durch die gemeindlichen Bürger haben und nicht gastronomische Versorgung einer möglichen Laufkundschaft aus Regensburg, die unter Umständen wegen eines günstigen Essens- und Getränkepreises das Dorfhaus Kneiting „überrennt“.

Gemeinderätin Weiermann fragt an, ob schon Überlegungen angestellt wurden, dass sich die Vereine selbst versorgen. Hierzu äußert Bürgermeister Obermeier Bedenken dahingehend, dass dann grundsätzlich für jeden Verein entsprechende Gestattungen nach dem Gaststättengesetz erforderlich wären. Zudem sind die Vereine gefordert, dafür zu sorgen, dass das eingesetzte „Personal“ hinsichtlich der Hygienebestimmungen ausreichend geschult wird (Anmerk.: Unterrichtungsnachweis u. Gesundheitszeugnis).

Gemeinderat Dotzler macht ebenfalls deutlich, dass für ihn der preiswerte „Sonntagvormittag-Schweinebraten“ für den Ausflugsgast nicht die Kernnutzung definiert. Jedoch sollte das Dorfhaus Kneiting auch in einem vorher festgelegten und ggf. vertraglich geregelten Maß, exemplarisch für Kleinkunstgruppen und Geburtstage, nutzbar sein.  

Einigkeit besteht in der weiteren Diskussion darüber, dass das Dorfhaus Kneiting keine existenzgefährdende Konkurrenz zu den einheimischen Wirten darstellen darf. Art und Umfang der Veranstaltungen sind daher grundsätzlich im Rahmen zu halten.

Ebenfalls Konsens besteht darüber, dass im Dorfhaus Kneiting auch kleinere Investitionen, z. B. der Einbau einer Theke, erforderlich werden. Die Ausschreibung des Dorfhauses Kneiting soll vorerst nur regional erfolgen.

Des Weiteren gelten nachfolgende Rahmenbedingungen für die Verpachtung:

  • Die Zubereitung von warmen Speisen ist nur im begrenzten Umfang möglich.
  • Grundsätzlich soll der Bezug von Getränken über die regionale Brauerei erfolgen.
  • Die regelmäßige Vereinsnutzung ist wie bisher zu gewährleisten, die Kernöffnungszeiten sind entsprechend abzustimmen.

Beschluss

Die Gemeinde Pettendorf schreibt die Verpachtung des Dorfhauses Kneiting, entsprechend der festgelegten Rahmenbedingungen aus.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.12.2019 11:58 Uhr