Allgemeines
Gemäß Bayerischer Gemeindeordnung steht es den Kommunen in Bayern frei, einen Behinderten- bzw. Inklusionsbeauftragten in der Kommune vorzuhalten.
Anforderungen und Aufgaben
Der Behinderten- bzw. Inklusionsbeauftragte vertritt die Bedürfnisse und Interessen der Menschen mit Behinderung in der Kommune.
Ausstattung
Die beauftragte Person ist regelmäßig ehrenamtlich tätig (kann aber auch eine Aufwandentschädigung erhalten), hat einen zugewiesenen Kostenrahmen und muss die Möglichkeit bekommen in einer institutionalisierten Form (vgl. u. a. 3.) arbeiten zu können.
Bestellung
Der Inklusionsbeauftragte ist durch den Gemeinderat zu bestellen.
Im Speziellen sind folgende Richtlinien für den/die Behinderten- bzw. Inklusionsbeauftragte(n) der Kommune zu beachten:
- Anforderungen
Der/Die Behinderten- bzw. Inklusionsbeauftragte
- vertritt die Bedürfnisse und Interessen der Menschen mit Behinderung in der Kommune
- ist in Fragen der Behindertenarbeit fachlich kompetent
- besitzt Fähigkeiten zur Koordination und Organisation
- ist engagiert und kontaktfreudig
- Aufgaben
2.1 Beratung und Unterstützung der Menschen mit Behinderung
Der/Die Behinderten- bzw. Inklusionsbeauftragte
- ist Ansprechpartner/-in für M.m.B. und deren Angehörige in der Kommune
- bearbeitet die Anregungen von einzelnen Betroffenen, von Selbsthilfegruppen, von Wohlfahrtsverbänden oder anderen Organisationen
- regt Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von M.m.B. an und vernetzt entsprechende Dienste
- leistet Öffentlichkeitsarbeit im Interesse von M.m.B. und deren Angehörigen (z.B. Informations- oder Freizeitveranstaltungen)
- nimmt selbst keine Aufgaben der Behindertenhilfe wahr, sondern vermittelt entsprechende Dienstleistungen
- ist berechtigt einen Helferkreis aufzubauen
- zeigt die Bereitschaft zur Fortbildung
2.2 Beratung und Unterstützung der Verwaltung in Fragen der Behindertenarbeit
Der/Die Behinderten- bzw. Inklusionsbeauftragte
- berät die Gemeinde in allen Belangen, die M.m.B. betreffen
- berät politisch Verantwortliche in der Gemeinde
- berät und kooperiert mit der Verwaltung auf Gemeinde- und Landkreisebene
- ist unabhängig, weisungsungebunden und ressortübergreifend tätig
- wirkt auf die Gründung eines Behindertenbeirates hin
2.3 Vernetzung/Kooperation der/des Behinderten- bzw. Inklusionsbeauftragten mit
-Menschen mit Behinderung aus unterschiedlichen Glaubensgemeinschaften
-den Seniorenbeauftragten und ggf. weiteren Beauftragten
-dem Behinderten- bzw.- Inklusionsbeauftragten des Landkreises und auch anderer Kommunen
-(insbesondere sozialen) Dienstleistern vor Ort
-dem Sachgebiete Senioren und Inklusion im Landratsamt
-allen verantwortlichen Stellen in der Gemeinde und darüber hinaus
- Ausstattung
Die beauftragte Person
- Kann eine Aufwandsentschädigung erhalten, jedoch ist im Landkreis Regensburg ausnahmslos die ehrenamtliche Ausübung der Tätigkeit üblich!
- -hat einen zugewiesenen Kostenrahmen/Budget (z.B. Geburtstage, Fortbildungen, Porto usw.), über den er/sie eigenverantwortlich verfügen kann
- -hat ggfs. ein Vorschlagsrecht für den gemeindlichen Sozialfond für außergewöhnliche Notlagen
- -für Sprechtage wird ein Büroraum mit der entsprechende technischen Ausstattung (Telefon, PC mit Internet) sowie Bürobedarf (Briefpapier usw) zur Verfügung gestellt
- -erhält alle Vorlagen und Anträge, die die besonderen Interessen der M.m.B. berühren können, vor der Beratung im Gemeinderat und in Ausschüssen zur Stellungnahme
- -hat das Recht, Anregungen und Stellungnahmen dem Gemeinderat bzw. den Ausschüssen vorzulegen und bei der Beratung der Angelegenheit an der Sitzung teilzunehmen. Ihr ist das Wort auf Wunsch zu erteilen.
- -hat das Recht auf Schulung/Fortbildung
- -ist berechtigt Arbeitsgruppen/Projektgruppen zu bilden
- hat Auskunftsrecht bzgl. notwendiger, statistische Daten
- -kann die Öffentlichkeit über die eigenen Angelegenheiten informieren
Umsetzung
Legt man die gestellten Anforderungen zugrunde ist - vergleichbar den Seniorenbeauftragten der Gemeinde Pettendorf- ein organisatorisches und monetäres Umfeld zu gewähren.
Hierzu bietet sich beispielsweise an, dass der Behinderten- und Inklusionsbeauftragte im Rathaus Pettendorf zu fest zugeordneten Zeiten tätig ist. Hierfür kann nach innerorganisatorischer Abstimmung das Büro der Senioren- und Jugendbeauftragten genutzt werden. Bezüglich der finanziellen Ausstattung kann aufgrund der noch nicht genauer definierbaren „Nachfragesituation“ über die finanzielle Ausstattung der Seniorenbeauftragten eine Bezugsgröße hergestellt werden. Gleichwohl ist davon auszugehen, dass die Aufgabenstellung „Behinderung und Inklusion“ in einem geringeren zeitlichen Umfang beansprucht wird, wie die Seniorenarbeit. Die Anzahl der in Pettendorf lebenden körperlich und geistig Behinderten ist derzeit statistisch nicht belastbar ermittelbar. Hierzu werden noch nähere Anfragen an das Versorgungsamt Regensburg gerichtet. Zu berücksichtigen ist, dass die Arbeit der Seniorenbeauftragen Schnittstellen zum Behinderten- und Inklusionsbeauftragten aufweist.
Seitens der Kämmerei wird daher empfohlen, den Behinderten- und Inklusionsbeauftragten mit einem Haushaltsansatz zu versehen, der etwa 75 % der Seniorenarbeit entspricht. Dies würde bedeuten, dass für den/die Behinderten- und Inklusionsbeauftragte/n ca. 4.000 € im Verwaltungshaushalt veranschlagt werden sollten. Investive Ausgaben sind nicht vorzusehen, da die bürotechnische Ausstattung gewährleistet ist und Materialbeschaffungen (Bürobedarf, Infomaterial etc.) im Rahmen des Verwaltungshaushaltes finanziert werden.
Auswahlverfahren
Die Funktion des Behinderten- und Inklusionsbeauftragten wird in der kommenden Ausgabe der Pettendorf aktuell ausgeschrieben. Die Auswahl und Bestellung der Bewerberin/des Bewerbers erfolgt durch den Gemeinderat in öffentlicher Sitzung soweit keine Gründe für die Nichtöffentlichkeit gegeben sind.