Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienhauses sowie einer Doppelgarage auf Fl.Nr. 239/12, Gemarkung Kneiting (Herwigstraße, Kneiting)


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Bauausschuss, 16.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 4. Bauausschuss 16.04.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Bauausschuss befasste sich bereits mehrfach mit diesem Vorhaben, zuletzt in seiner Sitzung vom 18.10.2007 und beschloss, sein Einvernehmen nicht zu erteilen. Im Übrigen wird auf die im Gemeinderat geführten Beratungen über den städtebaulichen Entwurf „Kneiting-Nordwest“ verwiesen.

Es wird beabsichtigt, ein Einfamilienhaus in den Ausmaßen von ca. 12,00 x 10,00 m und einer Doppelgarage in den Ausmaßen von ca. 6,00 x 6,00 m zu errichten.

Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung wäre über die Privatstraße „Herwigstraße“ Fl.Nr. 239/4, Gemarkung Kneiting, und eine noch zu schaffende Zufahrt von ca. 20 m Länge auf der Fl.Nr. 239/9, Gemarkung Kneiting, gesichert. Die Sicherung der Zufahrt ist über ein notariell bestelltes Geh- und Fahrtrecht über beide Grundstücke nachzuweisen.

Die Abwasserentsorgung ist über die „Herwigstraße“ gesichert, für die Erschließung des beantragten Grundstücks ist eine Verlängerung der bestehenden Leitung erforderlich, die Kosten sind von der Antragstellerin zu tragen.

Zur Wasserversorgung teilt der WZV Naab-Donau-Regen in seiner Stellungnahme vom 16.04.2020 mit, dass zur Erschließung des Grundstücks die Eintragung einer Dienstbarkeit auf den Fl.Nrn. 239/4 und 239/9 zu Gunsten der Fl.Nr. 239/12, jeweils Gemarkung Kneiting, vorzunehmen ist. Des Weiteren wären die Erschließungskosten vom Bauherren/Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 239/12 zu übernehmen (Abschluss einer Sondervereinbarung mit dem WZV Naab-Donau-Regen).

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt dem Vorhaben sein Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen:
  1. Die Sicherung der Zufahrt ist über ein notariell bestelltes Geh- und Fahrtrecht auf den Fl.Nr. Nrn. 239/4 und 239/9, Gemarkung Kneiting, nachzuweisen.
  2. Die Kosten für die erforderliche Verlängerung des Kanals sind von der Antragstellerin zu tragen. Vor der Ausführung hat eine vertragliche Vereinbarung zu erfolgen.
  3. Auf die Stellungnahme des WZV Naab-Donau-Regen vom 16.04.2020 zur Wasserversorgung wird verwiesen.
  4. Für die weiteren Leitungen (Strom, Telefon etc.) sind ebenfalls Dienst barkeiten vorzusehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.05.2020 19:41 Uhr