Mit Bekanntmachung vom 18.08.2021, erschienen im amtlichen Mitteilungsblatt am 27.08.2021 wurde der Auslegungszeitraum vom 03.09.2021 bis einschließlich 04.10.2021 veröffentlicht.
Folgende Anregungen sind aus der Öffentlichkeit eingegangen:
1. Rainer Frauenholz, Mitteilung vom 01.10.2021:
Bei der Durchsicht des Entwurfs des Bebauungsplans „An der Hauptstraße“ vom 25.08.2021 ist mir folgendes aufgefallen:
Im Baugebiet befindet sich eine Ringstraße, die im Bereich der Parzellen 1 – 3 parallel zur Hauptstraße verläuft. Die Hauptstraße liegt auf der Höhenlinie 425, die neue parallele Straße zwischen den Höhenlinien 428 und 429. Der Höhenunterschied zwischen beiden Straßen ist somit ca. 3,5m.
In dem Punkt 3.3 ist die maximale Wandhöhe von 6.3m festgelegt sowie die Höhenlage der Rohfußbodenoberkante max. 0,3m über dem Niveau der Straßenoberkante.
Nimmt man an, dass durch ein Satteldach die Höhe eines Gebäudes ca. 8m ist, könnte sich in der Addition eine Gesamthöhe eines Neubaus von 11,8m (3,5m + 0,3m + 8m) vom Niveau der Hauptstraße ausgesehen ergeben.
Wegen dieser Höhe und der Nähe des Baufensters zur Hauptstraße habe ich Bedenken bzgl. Verschattung der Häuser im nördlich gelegenen Bettoweg durch Neubauten auf den Parzellen 1 – 4. Ich bitte darum, meine Bedenken zur Kenntnis zu nehmen, die potentielle Verschattung der Häuser im Bettoweg zu prüfen und ggf. die Höhen anzupassen.
Beschluss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und können nachvollzogen werden. Bei den Bauhöhen handelt es sich jedoch um realistische und zeitgemäße Gebäudehöhen, wie sie sicher auch im Bettoweg zu finden sind.
Das Gelände verläuft in diesem Bereich im gleichen Verhältnis, tendenziell sogar noch etwas flacher als zu den beiden Häuserreihen des Bettowegs. Der Abstand zwischen den Häusern am Bettoweg ist dabei geringer, als der zukünftige Abstand zwischen den Parzellen 1-4 und der südlichen Häuserreihe des Bettowegs sein wird. Bis in den Herbst hinein ist hierbei mit keinen Verschattungen zu rechnen. Und auch im Winter wird das Grundstück bis zum frühen Nachmittag ausreichend besonnt sein. Die Luftlinie vom nördlichsten Rand des Baufensters zur Südwand des Anwesens Bettoweg 5 beträgt ca. 36 m. Trotz der Hanglage scheint dieser Abstand mehr als ausreichend.