Kinderkrippe 2022; Anpassung der Elternbeiträge


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Gemeinderat, 07.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 11. Gemeinderat 07.10.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Elternbeiträge der Kinderkrippe betragen im Bereich 4-5 h 230 €/ Monat, für jede weitere Buchungsstunde 30 €. Die Gebühren wurden seit Bestehen (2010) noch nie angepasst. Der ursprüngliche Gebührensatz hat nur die ersten Jahre ein Defizit vermieden, in den Jahren 2017 bis 2020 entstand ein Defizit von 26.037,60 €. Der Anteil der Gemeinde beträgt in den Defizitvereinbarungen 90%.

Für die Diskussion muss klargestellt werden, dass in die Betriebskostenabrechnung regelmäßig keinerlei rechnerische Abschreibung für das Gebäude erfolgt. Somit verbleibt ohnehin ein permanentes nicht sichtbares, aber erhebliches Defizit bei der Gemeinde. Die Umlegung wäre auch nicht gewollt und für eine familienfreundliche Gesellschaft nicht vertretbar, sollte aber in der Diskussion zumindest bedacht werden. Vor allem vor dem Hintergrund der aktuellen baulichen Investition der Gemeinde und der berechtigten Anpassung im Bereich der Gehälter ist zukünftig mit höheren Defiziten zu rechnen.

Grundsätzlich erscheint es angemessen, die Defizite der Gemeinden und der Träger zu minimieren, und dies auch über die Elternbeiträge zu erreichen, was auch aus dem Schreiben der Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales Frau MdL Trautner anlässlich eines Austausches zur Finanzierung von Kinderbetreuungskosten hervorgeht:

„Die gesetzliche Betriebskostenförderung nach dem BaykiBiG erfolgt nach pauschalierten Sätzen und deckt je nach Ausgangslage nur einen Teil der Betriebskosten. Bei Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft wird die noch verbleibende Deckungslücke in Verbindung mit der Erhebung eines Elternbeitrages aus kommunalen Mitteln geschlossen. Eine Vielzahl an Einrichtungen in freigemeinnütziger oder sonstiger Trägerschaft hat die von Dir angesprochenen Defizitverträge, Kooperationsvereinbarungen zur Deckung des Betriebskostendefizits, geschlossen.“

Auch hier wurde von staatlicher Seite eine Entlastung der Eltern um 100 €/ Monat eingeführt.

Der Vorschlag der Verwaltung orientiert sich auch an den Gebühren, die von den vergleichbaren Stadtrandgemeinden erhoben werden. Der durchschnittliche Gebührensatz von insgesamt 30 Einrichtungen von 11 Stadtrandgemeinden beträgt bei einer Buchungszeit von – 5 Stunden/ Tag im Jahr 2020         249,06 €/ Monat für 12 Monate. Enthalten sind hierin auch Tee- und Spielgeld, nicht aber Mittagessen.
Der Betrag erhöht sich pro zusätzliche Buchungsstunde im Durchschnitt dieser Einrichtungen um 43,66 € je zusätzlicher Stunde.

Es wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen die Gebühren ab September 2022 auf 250 €/Monat bei  5 Stunden zu erhöhen. Das Intervall für jede weitere Stunden beträgt 45 €. 

Die Erhöhung der Gebühren ist mit dem Träger abzustimmen. 

Von den Johannitern wird eine modifizierte Staffelung vorgeschlagen, die ein zu starkes Ansteigen der Gebühren begrenzen soll. Der Vorschlag liegt deswegen bei 40 €/ zusätzlicher Buchungsstunde. Zusätzlich wird darauf verwiesen, dass die Buchungsgrundlage für 3-4 h der Regelfall ist.
Grundsätzlich ist zu diskutieren, ob nicht ein an der Lohn- und Preisentwicklung angepasster Betrag laufend erhöht werden sollte, um größere Sprünge zu vermeiden.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Gebühren für die Kinderkrippe ab dem HH 2022-2023 für die Buchungskategorie 3-4 h auf 210 €/ Monat festzusetzen. Jede weitere Buchungsstunde kostet 40 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.11.2021 13:39 Uhr