Mit Beschluss des Gemeinderates Pettendorf vom 05.12.2019 wurde die Aufstellung des Bebauungsplans „An der Hauptstraße“ beschlossen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden erneut beteiligt und hatten vom 05.11.2021 bis einschließlich 25.11.2021 Zeit, sich zum Bebauungsplanverfahren zu äußern und Anregungen, Einwendungen und Bedenken vorzutragen.
Der Bebauungsplan wurde in der Zeit vom 05.11.2021 bis einschließlich 19.11.2021 öffentlich ausgelegt. Zusätzlich wurden die Planunterlagen im Internet auf der Website der Gemeinde Pettendorf veröffentlicht. Die oben genannten Beteiligungsverfahren haben zu folgendem Ergebnis geführt:
Beteiligung der Öffentlichkeit
Während der Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine Stellungnahme eingegangen, über die der Gemeinderat zu beraten und ggf. zu beschließen hat:
Einwendung eines Anliegers Bettoweg (N.N. – Datenschutz) (14.11.2021):
Vorsorglich legen wir gegen den Bebauungsplan „An der Hauptstraße" WIDERSPRUCH ein. Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen. Leider konnte ich telefonisch keine Auskünfte erhalten.
- Lt. Pettendorf Aktuell gibt es keine Einwände vom Fachreferenten für Immissionsschutz des Landratsamtes Regensburg. Wir bitten um Stellungnahme ob die Lichtbelästigung der gegenüberliegenden Häuser (Bettoweg) durch die geplante Ausfahrt berücksichtigt wurde. Da die Ausfahrt aufgrund Höhenprofil abwärtsgerichtet ist. Hier explizit Scheinwerferlicht in Höhe der Schlafräume - Gaube der Häuser gegenüber. Bitte beachten Sie, dass die Ausfahrt zwar direkt zw. die Häuser gerichtet ist, aber die Autos nach rechts bzw. links abbiegen müssen!
- Zu diesem Thema Ausfahrt hinter/vor einer Kurve vermissen wir eine Stellungnahme der Polizei Nittendorf bzgl. Verkehrssicherheit. Auch im Hinblick auf mögliche Fußgänger und ggf. auch Schüler aus diesem Bereich. Ist ein Gehweg vorgesehen? Wie gestaltet sich der Straßenseitenwechsel für die Fußgänger? Des Weiteren ist zu beobachten das dieses Stück durchaus „etwas schneller befahren wird" - sicherlich führen Sie laufend Verkehrsmessungen in diesem Bereich durch bzw. wurden diese auch von der Polizei durchgeführt, leider sehen wir die nicht als repräsentativ an, wenn man bereits in den frühen Morgenstunden durch Eltern-Kind WhatsApp Gruppen auf Messungen mehrfach hingewiesen wird.
- Wie ist die Parksituation im „Neubaugebiet" geplant? Ist für Besucher etwas vorgesehen oder müssen die Besucher in der Hauptstraße parken?
- Bei der Erschließung des letzten Neubaugebietes kam es durch anhaltenden Starkregen zu einer teilweisen Überschwemmung der Hauptstraße (in Höhe Bettoweg 1b). Die durch das Eingreifen der Feuerwehr behoben wurde. Welche Schutzmaßnahmen sind bei der Erschließung geplant, bzw. wer trägt die Verantwortung und ist regresspflichtig sollte es aufgrund des abschüssigen Geländes zu Schäden kommen?
- Wie sieht es nach Erschließung und Bebauung mit Schadenereignissen durch Starkregen und Schmelzwasser aus? Durch die Ausfahrt gegenüber den Grundstücken Bettoweg 3 u. 5 kann das Wasser nahezu ungehindert über die Hauptstraße in Richtung dieser Grundstücke. Welcher Schutz bzw. welche Ableitungsmaßnahmen sind hier vorgesehen?
Beschlussempfehlung Planer:
Eine gelegentliche Störung durch die Fahrzeugscheinwerfer im Abbiegevorgang ist nicht gänzlich auszuschließen, wird aber als hinnehmbar eingestuft, zumal der Abbiegevorgang nur kurz andauert, dieser jedoch in keinster Weise über seine gesamte Dauer, sondern nur in einem bestimmten Winkel Licht eindringen lässt. Insgesamt ist letztlich aufgrund der begrenzten Größe des Baugebiets nachts von sehr wenig Bewegung auszugehen ist. Aufgrund der bestehenden Bepflanzung entlang der Hauptstraße ist insbesondere auf dem Grundstück des Bettowegs 5 bei Linksabbiegern von stark reduzierten Lichtimmissionswirkungen auszugehen. Zudem sei darauf verwiesen, dass Anwohner auch die Möglichkeit haben, Schlafräume durch Jalousien oder Vorhänge eigenständig abzudunkeln.
Eine Querungshilfe bzw. ein zweiseitiger Ausbau des Geh- und Radwegs ist vorerst nicht vorgesehen, da sich auf der gegenüberliegenden Seite bereits ein Gehweg befindet. Die Gemeinde führt regelmäßige Messungen im Rahmen einer Verkehrsüberwachung durch, zudem werden aus Richtung Reifenthal kommend am Ortseingang durch eine Displayanzeige auf die Geschwindigkeit hingewiesen. Eine Querungshilfe ist grundsätzlich denkbar, ist aber stark von den Gegebenheiten vor Ort und verschiedenen Faktoren wie etwa dem Fahrzeugaufkommen abhängig und kann im Rahmen der Erschließungsplanung genauer beleuchtet werden. Letztendlich würde diese lediglich für relative kurze Zeitfenster morgens und abends – bei erhöhtem Verkehrsaufkommen – von Nutzen sein. Denkbar wäre auch eine Änderung der Verkehrsführung im Sinne einer Rechts-vor-Linksregelung, insbesondere im Hinblick auf die begrenzte Einsehbarkeit aufgrund der Kurvensituation in Richtung Ortszentrum.
Öffentliche Stellplätze für Besucher sind nicht vorgesehen. Mit einer Fahrbahnbreite von 5,50 m ist aber durchaus ein seitliches Parken auf der Erschließungsstraße innerhalb des Baugebiets möglich.
Starkregenereignisse und Überschwemmung werden selbstverständlich im Rahmen der Erschließungsplanung berücksichtigt. Diese erfordern jedoch umfangreiche Planungen und Berechnungen, welche zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht vollständig vorliegen. Derzeit ist u.a. eine muldenförmige Rinne zur Ableitung auf die bestehende Ableitung an der Hauptstraße geplant. Wie mit den Wassermassen in einem konkreten Ereignis schadensfrei umzugehen ist, wird standardmäßig im Bauantrag behandelt, das Entwässerungskonzept ist dort gemäß den gesetzlichen Vorschriften nachzuweisen. Aufgrund der Größe des Baugebiets wird dies im konkreten Fall zudem im Rahmen eines Wasserrechtsverfahrens geprüft und dort auch schriftlich festgehalten.
Ergänzung Verwaltung
Wenngleich verkehrswidriges Verhalten nicht gänzlich verhindert und ausgeschlossen werden kann, gilt im Bereich der Hauptstraße Pettendorf innerorts Tempo 30. Die Auswertung der Geschwindigkeitsdisplays zeigen keine relevanten Tempoverstöße (V85), die eine erhöhte Gefährdungslage darstellen.