Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan "Lappersdorf-Stachus", Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Gemeinderat, 07.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 4. Gemeinderat 07.04.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Bau- und Vergabeausschuss des Markt Lappersdorf hat nach Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in seiner Sitzung vom 07.02.2022 entsprechende Beschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen gefasst. Aufgrund der vorgenommenen Abwägungen wurde der Bebauungsplan-Entwurf entsprechend überarbeitet bzw. ergänzt. Die Änderungen sind in den beiliegenden Bebauungsplanunterlagen eingearbeitet worden. In gleicher Sitzung ist der vom Planungsbüro Dipl.-Ing. (FH) Bernhard Bartsch gefertigte Bebauungsplanentwurf i.d.F. vom 07.02.2022 gebilligt und die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen worden.

In diesem Zusammenhang wird konkret darüber unterrichtet, dass an der Gebietsausweisung als gemischte Baufläche, wie im Flächennutzungsplan dargestellt, aktuell festgehalten wird. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist damit nicht mehr veranlasst. Hierzu hat der Bau- und Vergabeausschuss den Beschluss gefasst, das Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan einzustellen und nicht mehr weiterzuführen.

Zur Verfahrensart ist festzustellen, dass der Bebauungsplan im Regelverfahren mit einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht nach § 2a BauGB durchgeführt wird (vgl. hierzu Ziffer 6 der Begründung).

Im Rahmen der Behördenbeteiligung, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wird die Gemeinde Pettendorf um Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf gebeten. Soweit bis spätestens 08.04.2022 keine Rückäußerung erfolgt, wird davon ausgegangen, dass die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch die Bauleitplanung nicht berührt werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Des Weiteren wird darüber informieret, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 07.03.2022 bis einschließlich 08.04.2022 stattfindet. Hierauf wurde durch ortsübliche Bekanntmachung durch Anschlag an die Amtstafeln am 25.02.2022 hingewiesen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf. 

Beschluss

Der Gemeinderat stellt wie bereits in der Sitzung vom 07.10.2021 fest, dass durch die Planungen keine wahrzunehmenden, öffentliche Belange der Gemeinde Pettendorf berührt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.07.2022 10:07 Uhr