Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Bebauungsplan "Wagnerberg II", Ortsteil Etterzhausen, Markt Nittendorf; Beratung und Beschlussfassung über die Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Bauplanverfahren (§ 4 Abs. 1 BauGB);


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Gemeinderat, 07.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 4. Gemeinderat 07.04.2022 ö beschließend 11

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 30.03.2022 eingegangen am 31.03.2022 wird mitgeteilt, dass der Marktrat Nittendorf am 15.02.2022 beschlossen hat, den Bebauungsplan „Wagnerberg II“ im Ortsteil Etterzhausen aufzustellen.

Das ca. 7.730 m² große Planungsgebiet umfasst die Fl.Nrn. 202/2, 202/3, 202/4, 202/5, 202/6, 202/7 und 202/12, Gemarkung Etterzhausen. Das Gebiet liegt im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Fischerberg" vom 18.01.1973. Bis auf die Fl.Nr. 202/4 ist das Areal derzeit unbebaut und wird mit einer Erschließungsstraße und 5 zukünftigen Wohngebäuden überplant. Es soll somit eine Nachverdichtung stattfinden, nachdem derzeit auf der Fläche lediglich 3 Wohngebäude erlaubt sind. Die bisherige Nutzungsart „Allgemeines Wohngebiet" bleibt bestehen, weshalb der Flächennutzungsplan nicht geändert werden muss.


Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird die Gemeinde Pettendorf als Träger öffentlicher Belange frühzeitig an der Planung beteiligt. Es wird um Abgabe einer Stellungnahme bis zum 30.04.2022 gebeten. Sollte bis dahin keine Stellungnahme eingegangen sein, wird davon ausgegangen, dass keine Einwände gegen den Bebauungsplan erhoben werden.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf. 

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmende Belange von der vorgelegten Planung nicht berührt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.07.2022 10:07 Uhr