Ausgangslage:
Die Fraktion der Freien Wähler Pettendorf beantragte erstmals mit Schreiben vom 25.10.2020, dass die Gemeinde Pettendorf die private Nutzung von E-Bikes fördert. Dem Antrag wurde in der Sitzung am 05.11.2022 mit einer Befristung bis 31.12.2022 zugestimmt. Die Gemeinde Pettendorf fördert auf dieser Grundlage seit 2021 die Anschaffung von Pedelecs, E-Bikes und S-Pedelecs einmalig mit einem Betrag in Höhe von 250,00 €.
Der Förderbetrag wurde auf 10.000,00 €/Jahr gedeckelt. Nach Ablauf von 2 Jahren soll die Akzeptanz beurteilt und über eine Verlängerung beraten.
In der Sitzung am 02.06.2022 informierte die Geschäftsleitung der Gemeinde, dass bezogen auf die Laufzeit von 2 Jahren 80 Anträge genehmigt werden können. Derzeit liegen jedoch 94 grundsätzlich genehmigungsfähige Anträge vor (Stand Ladung), so dass 14 abgelehnt werden müssen.
Aktueller Antrag:
Die Fraktion der Freien Wähler beantragte mit Schreiben vom 18.06.2022 die Fördersumme in 2022 zu erhöhen um damit vor allem die noch offenen Anträge genehmigen zu können.
Der Antrag wurde dem Tagesordnungspunkt als Anlage beigefügt.
Antragsgemäß sollen die Fördervoraussetzungen und Umfang der Förderung beibehalten werden, d. h. 250 €/E-Bike, Pedelec oder S-Pedelec.
Bezuschusst werden nur Anträge, die bis zum 31.12.2022 vollständig eingereicht wurden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Da sich aufgrund der instabilen Gesamtsituation nicht garantieren lässt, dass die seit Jahren sehr positive Einnahmenentwicklung der Gemeinde stetig nach oben geht, sollte die Ausweitung des Programms auf die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung vorliegenden Anträge begrenzt werden, da sonst die Antragssumme unbestimmt ist und in der Höhe nicht eingeschätzt werden kann. Auf der anderen Seite ist die Verfügbarkeit von E-Bikes als begrenzt einzuschätzen, sodass auch nicht mit allzu vielen vollständigen Anträgen zu rechnen wäre.
Es handelt sich um eine freiwillige Maßnahme, für die es keinerlei Rechtspflicht gibt.
Es wird vorgeschlagen zur Erfüllung der vorliegenden Anträge zusätzliche Mittel bereitzustellen.
Weiter sollte dann das Programm auslaufen und endgültig beendet sein, sodass 2023 keine Förderung mehr erfolgt.