Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Beratung und Beschlussfassung über die 4. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan im Bereich des Grundstücks Flurnummer 831 (Teilfläche) Gemarkung Hainsacker;
hier: Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
11. Gemeinderat, 03.11.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Marktgemeinderat Lappersdorf hat in seiner Sitzung vom 08.06.2021 die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für das Grundstück Flurnummer 831 (Teilfläche) der Gemarkung Hainsacker beschlossen. Es handelt sich hierbei um das 4. Änderungsverfahren. Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan ist der Geltungsbereich als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt und soll künftig als gemischte Baufläche ausgewiesen werden.
In der Sitzung des Marktgemeinderates vom 09.08.2022 wurde der Vorentwurf zur 4 Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 04.04.2022 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB im Zuge einer öffentlichen Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wird gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über das Bauleitplanverfahren unterrichtet und um Stellungnahme gebten. In der Anlage erhalten Sie die Vorentwurfsunterlagen in der Fassung vom 04.04.2022. Diese Unterlagen dienen vorrangig der allgemeinen Information.
Soweit bis spätestens 05.12.2022 keine Rückäußerung erfolgt, wird davon ausgegangen, dass die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch die Bauleitplanung nicht berührt werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Die Unterlagen zum Vorentwurf können ab 28.10.2022 auch unter http://www.lappersdorf.de digital abgerufen werden. Auf Wunsch kann eine Ausfertigung der Planunterlagen auch in Papierform übersandt werden.
Des Weiteren wird darüber informieret, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 Halbsatz 1 BauGB in der Zeit vom 02.11.2022 bis einschließlich 05.12.2022 stattfindet. Hierauf wird durch ortsübliche Bekanntmachung durch Anschlag an die Amtstafeln am 28.10.2022 hingewiesen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass durch die Gemeinde Pettendorf wahrzunehmende Belange durch die vorgelegte Planung nicht betroffen sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.12.2022 09:22 Uhr