Vollzug des Wasser- und Schifffahrtrechts; Beratung und Beschlussfassung über den Antrag auf Schifffahrtsgenehmigung auf der Naab für die gewerbliche Bootsvermietung/Kanuverleih durch Kanu Frieser, Weiden i.d. Opf.


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Gemeinderat, 01.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 2. Gemeinderat 01.02.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 18.01.2024 übersandte das Landratsamt Regensburg, Sachgebiet Natur- und Umweltschutz (Wasserrecht) den o.g. Antrag des Bootsverleihunternehmens Kanu Frieser mit der Bitte um Stellungnahme.

Mit beigefügtem Antrag vom 31.03.2023 stellte Herr Klaus Frieser beim Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab einen Antrag auf Erteilung einer Schifffahrtsgenehmigung auf der Naab für die gewerbliche Bootsvermietung/Kanuverleih ab Luhe in Richtung Süden.

Gemäß Art. 28 Abs. 5 Bayer. Wassergesetz besteht für diese Art der Bereithaltung von Wasserfahrzeugen eine Genehmigungspflicht für die Schiff- und Floßfahrt an Gewässern, die nicht allgemein zur Schiff- und Floßfahrt zugelassen sind.

Bei den Entscheidungen über die Schifffahrtsgenehmigungen sind nicht nur die Auswirkungen der Schifffahrt auf das jeweilige Gewässer, sondern auch die Auswirkungen auf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, die öffentliche Ruhe, den Schutz des Eigentums und der Fischerei und das Wohl der Allgemeinheit zu berücksichtigen. Zum Wohl der Allgemeinheit zählen auch die naturschutzfachlichen Belange, insbesondere da die Naab Flora-Fauna-Habitat ist.

Laut Antrag des Herrn Frieser sollen auch Boote für Wochentouren bis Regensburg vermietet werden. Diese Wochentouren dauern 5 Tage und werden mit beiliegendem Flyer der Firma Kanu Frieser beworben. Ein- und Ausstiegsstellen sind die offiziellen Stellen, die auch durch die Gemeinden zugelassen sind und auf den Seiten des Tourismusverbandes zu sehen sind.

Laut der bisherigen Erfahrungen des Herrn Frieser werden für die Wochentouren meist nur zwei Boote (Einer- oder Zweierboote) angemietet. Für eine größere Gruppe würde Herr Frieser max. 5 Boote aufgrund eigener Kapazität zulassen. Laut Herrn Frieser wurde die 5-Tages-Tour letztes Jahr 4 mal gebucht. Um evtl. höhere Anfragen bedienen zu können, möchte Herr Frieser die Schifffahrtsgenehmigung für den Bereich der Naab im Landkreis Regensburg dahingehend haben, dass er einer Gruppe mit maximal 5 Booten einmal die Woche die Tour anbieten kann.

Weitere Kanu-Anbieter sind weder im Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab noch im Landkreis Schwandorf entlang der Naab bekannt. 

Es wird daher um Stellungnahme bis zum 20.02.2024 gebeten, ob und ggf. unter welchen Auflagen aus Sicht der Gemeinde Pettendorf das Einvernehmen zum Antrag des Herrn Frieser gegeben werden kann. Die Schifffahrtsgenehmigung für Herrn Frieser würde für den ganzen Bereich der Naab - gemäß den Vorgaben der Regierung der Oberpfalz-durch das Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab erteilt werden.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Gemeinderat Achhammer äußert Bedenken dahingehend, dass es immer mehr Firmen gibt, die die Kanufahrten anbieten. Die Sache nehme langsam überhand. Ebenso weist er darauf hin, dass immer mehr Kanuten an privaten Stegen anlanden, was grundsätzlich ausgeschlossen werden sollte. Gemeinderätin Muehlenberg moniert die gesamte Vorgehensweise des Beteiligungsprozesses. Insbesondere sei es wichtig, die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde zu kennen. Nur so könne die Gemeinde die in diesem Fall besonders entscheidungsrelevanten Auswirkungen auf Flora, Fauna und Habitat besser einschätzen und eine eigene Haltung zu den möglichen Problemfeldern äußern. Bürgermeister Obermeier macht deutlich, dass die Vorgehensweise den üblichen Verfahrensabläufen im Beteiligungsprozess entspricht. Insoweit kann die Gemeinde bei Bedarf unabhängig von der Stellungnahme anderer Behörden und Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme abgeben. Im vorliegenden Fall ist aus Sicht der Verwaltung kein Einwand erforderlich. 

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass gegen die Erteilung der beantragten Schifffahrtsgenehmigung von Seiten der Gemeinde Pettendorf keine Einwände erhoben werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 5

Datenstand vom 28.08.2024 11:46 Uhr