Bauvoranfrage über Neubau eines Bungalows mit Garagengebäude auf Fl.Nr. 1467 Tfl., Gemarkung Pettendorf (Bergweg, Schwetzendorf)


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Bauausschuss, 21.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 3. Bauausschuss 21.03.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Es ist geplant, einen Bungalow in den Ausmaßen von 23,80 x 16,80 m und ein Garagengebäude mit den Maßen 10,80 x 7,80 m zu errichten. Als Dachform wurde ein Walmdach gewählt.

Von der Bauherrin werden folgende Fragen zur Bauvoranfrage gestellt.

Baurechtliche Fragen:
Ist ein Walmdach an diesem Standort erlaubt?
Ist der Bau eines Bungalows in der betreffenden Zone erlaubt?
Ist eine Gebäudehöhe von max. 6,50 m erlaubt?

Energieeffizienz Fragen:
Ist die Anbringung eines Solar- und Photovoltaikanlage auf der Süd-, Ost- und Westseite erlaubt?
Sind als verwendete Energie eine Wärmepumpe und ein Grundofen erlaubt?

Folgende Begründungen werden von der Bauherrin angeführt:

Bezugnehmend auf „Angaben zum Gebäude“ würde ich gerne erläutern, wieso ich mich für einen Bungalow mit Walmdach entschieden habe. Diese Bauart ermöglicht ein barrierefreies Wohnen und bietet somit auch im Alter die Möglichkeit sein Eigenheim optimal und in vollen Zügen zu nutzen.

Der Bau einer separaten Einliegerwohnung hat einen vorausschauenden Gedanken, dies möchte ich aufgrund altersbedingter Unterstützung/ Pflege mit einplanen. Diese Einliegerwohnung ist eingeplant, um sowohl im Alter oder auch bei Krankheit die Möglichkeit zu haben eine Pflegekraft in separaten Räumen unterzubringen.

Das Walmdach für dieses Haus habe ich aufgrund der geringen Dachneigung gewählt. Dies passt auch gut zum Baustil der umliegenden Häuser.

Ebenso ist ein Energiesparhaus geplant, das die Möglichkeit bietet, sich selbst mit Strom und Warmwasser zum Großteil zu versorgen. Hierfür ist es notwendig eine Solar- und Photovoltaik Anlage auf die Dachfläche aufzubringen.

Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Bergweg“ erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind als gesichert zu betrachten.

Stellplatzbedarf:
Es werden insgesamt 2 neue Stellplätze zur Verfügung gestellt, die Stellplatzpflicht ist damit erfüllt. Für die geplante Einliegerwohnung sind ggfs. weitere Stellplätze erforderlich.

Nachbarunterschriften:
Das Absehen von der Nachbarbeteiligung bei Vorbescheidsantrag wurde beantragt (Art. 71 Satz 4 Halbsatz 2 BayBO).

Diskussionsverlauf

BA-Mitglied Dotzler kann dem Vorhaben sein Einvernehmen nicht erteilen, da der geplante Baukörper viel zu groß ist und zudem seiner Ansicht nach, nicht in die Umgebungsbebauung passt.

BA-Mitglied Amann widerspricht dem. Aus seiner Sicht findet durch die Bebauung eine Ortsabrundung statt, der niedrige Baukörper fügt sich sogar besser ein, als ein zweigeschossiger.

BA-Mitglied Meyer findet das Vorhaben optisch sehr ansprechend und sieht auch das Walmdach als nicht störend an. Die Bauweise ist auch nachvollziehbar.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt dem Vorhaben in Bungalowbauweise grundsätzlich sein Einvernehmen unter der Voraussetzung, dass sich das Vorhaben in die Umgebungsbebauung einfügt, d.h. es ist mit einem Satteldach auszuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

Datenstand vom 18.04.2024 19:24 Uhr