Wiedererrichtung eines Wochenendhauses auf Fl.Nr. 641/3, Gemarkung Pettendorf (Ebenwies)


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Bauausschuss, 21.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 9. Bauausschuss 21.11.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Ausgangslage (Gesprächsnotiz vom 08.08.2024):
Die Antragstellerin hatte aufgrund einer rechtswidrigen Baumaßnahme auf Fl.Nr. 641/3, Gemarkung Pettendorf einen Gesprächstermin mit der Bauabteilung und Bauaufsicht des Landratsamt Regensburg. Gegenüber der Antragstellerin wurde unmissverständlich signalisiert, dass die bereits teilweise durchgeführte Neuerrichtung des Gebäudes auf Fl.Nr. 641/3 nicht genehmigungsfähig sei. Begründet wird dies durch das bestehende Landschaftsschutzgebiet und FFH-Gebiet.

Im darauffolgenden Gespräch mit dem Bauamt der Gemeinde Pettendorf wurde der Antragstellerin eine Möglichkeit aufgezeigt, das rechtswidrige Verhalten zu „heilen“. Rechtsgrundlage hierfür bildet der § 35 Abs. 4 BauGB. Demnach kann durch einen Nachweis, dass das alte Gebäude zulässigerweise errichtet wurde eine „Heilung“ des rechtswidrigen Verhaltens erfolgen. Nach Verweis an das Staatsarchiv Amberg erbrachte die Antragstellerin eine Broschüre der „Wanderfalken“. Nach Übersetzung des Ortsheimatpflegers der Gemeinde Pettendorf konnte eine Genehmigung des alten Gebäudes ermittelt werden. Der Bau wurde in den Jahren 1927/1928 ausgeführt.

Zum aktuellen Bauantrag:
Es wird beabsichtigt ein Wochenendhaus in E+D Bauweise in den Ausmaßen von 8,15 x 7,66 m zu errichten. Die Wandhöhe beträgt bergseitig 4,41 m. Das Gebäude ist mit einem Satteldach (DN 30°) und grauen Dachpfannen geplant.

Abstandsflächen:
Es wurden insgesamt drei Abstandsflächenübernahmen auf dem Flurstück Fl.Nr. 641, Gemarkung Pettendorf, beantragt. Die Zustimmung wurde jeweils erteilt.

Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über den öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 24 „Der Adlersberger Mühlweg“ erschlossen. Das Abwasser soll über eine Kleinkläranlage entsorgt werden. Die Trinkwasserversorgung ist nicht gesichert.

Stellplatzbedarf:
Die Errichtung eines Wochenendhauses löst einen Stellplatzbedarf von einem Stellplatz pro Wohneinheit aus (Nr. 1.4 der Anlage zur GaStellV). Der benötigte Stellplatz wurde auf dem Grundstück nachgewiesen.

Nachbarunterschriften:
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. 

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt dem geplanten Wiederaufbau des Wochenendhauses sein Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen:
  1. Es darf durch die künftige Nutzung keine dauerhafte Wohnnutzung entstehen,
  2. Erweiterungen jeglicher Art sind nicht zulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.12.2024 19:43 Uhr