Daten angezeigt aus Sitzung:
9. Bauausschuss, 21.11.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Ausschlussbeschluss:
Bauausschussmitglied Walfried Achhammer wird wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
6 : 0 Stimmen
Der Bauausschuss befasste sich zunächst mit der Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Lagerhalle in seiner Sitzung vom 18.07.2019 auf diesem Grundstück. Dem Antrag wurde stattgegeben unter der Maßgabe, die Oberflächenwassersituation ausreichend zu berücksichtigen. Das Landratsamt Regensburg erteilte mit Bescheid Nr. S 43-2019-1268 vom 10.12.2019 die beantragte Baugenehmigung mit entsprechenden Nebenbestimmungen.
Mit dem nun vorliegenden Antrag befasste sich der Bauausschuss bereits in seinen Sitzungen vom 16.03.2023 und 18.01.2024 und beschloss, diesem sein Einvernehmen nicht zu erteilen. Als Begründung wurden u.a. der Umfang und die geplanten Höhen der Auffüllungen sowie die künftige Entwässerungssituation genannt.
Zur Beschlussfassung am 18.01.2024 konnten folgende Änderungen gegenüber der ersten Planung festgestellt werden:
- Zur Reduzierung der Auffüllmenge wurde im Süden der Abstandsstreifen zum Nachbargrundstück von 12,00 m auf 18,00 m in Absprache mit dem LRA verbreitert,
zur Erfüllung einer Auflage des WWA wurde im Westen der Abstandsstreifen zum Nachgrundstück auf 5,00 m (vorher 3,00 m) verbreitert,
die geplante Mauer entlang der östlichen Grundstücksgrenze wurde von 2,90 m auf 2,00 m reduziert (1,10 m Mauer und 0,90 m Geländer). Dies geschah in Absprache mit dem LRA, somit sind keine Abstandsflächen notwendig. Zusätzlich wurde die Mauer aufgrund einer Auflage des WWA bis zum Feldweg Fl.Nr. 407, Gemarkung Pettendorf, verlängert, damit kein Wasser auf das Nachbargrundstück läuft. Dies muss durch die zusätzliche Regenabflussmulde (siehe Schnitt) gewährleistet werden. Dadurch ergibt sich auch eine geringere Auffüllmenge in diesem Bereich,
Schaffung der Ausgleichsflächen aus dem genehmigten Plan für die Errichtung der Halle wurden in Absprache mit dem LRA bereits im Herbst 2022 geklärt. Umsetzung folgt nach Abschluss der Auffüllungen,
Reduzierung der Auffüllmengen in Absprache mit dem LRA,
die geplanten Auffüllungen unmittelbar an der Halle wurden reduziert (siehe Skizze).
Mit Schreiben vom 23.09.2024 wurde vom Landratsamt Regensburg um erneute Beteiligung zu dem Vorhaben gebeten, da nun die Ausgestaltung der Stützmauer/Einfriedung geändert wurde.
Stellungnahme Verwaltung:
Mit Fertigung vom 12.08.2024 wurde die geänderte Planung vorgelegt. Es wird festgestellt, dass sich gegenüber der letzten Planung vom 19.03.2024 tatsächlich nur Änderungen im Bereich der Stützmauer bzw. Einfriedung ergeben haben. So sollen jetzt zwei Teilbereiche der Stützmauer in einer Länge von 6,00 bzw. 8,19 m mit einer Natursteinmauer ausgeführt werden. Die Einfriedung soll nun mit einem Zaun aus Holz mit Kanthölzern und Brettern ausgeführt werden. Wie den Detailzeichnungen zu entnehmen ist, soll am Fußende des Zaunes noch eine Holzbohle angebracht werden, die den Regenwasserabfluss sichern soll. Diese Änderungen ergaben sich wohl aus der Stellungnahme des Landratsamtes, Naturschutz, vom 13.05.2024. Die weiteren Anregungen dieses Sachgebietes wurden in der Planung (noch) nicht berücksichtigt.
Das ebenfalls beteiligte Wasserwirtschaftsamt Regensburg lehnte zunächst mit Stellungnahme vom 01.02.2024 das Vorhaben gänzlich ab, da u.a. durch die geplanten Auffüllungen der natürliche Ablauf des wild abfließenden Wassers zum Nachteil eines tiefer liegenden Grundstücks verstärkt oder in anderer Weise verändert wird. Dies darf gemäß § 37 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) nicht geschehen. Mit Stellungnahme vom 04.03.2024 wurde diese Stellungnahme revidiert und unter Einhaltung gewisser Auflagen als genehmigungsfähig erachtet. Eine weitere Stellungnahme des WWA zur erneuten Beteiligung vom 23.09.2024 liegt nun seit 14.11.2024 vor. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht kann der Stützmauer und dem Anlegen von Abflussmulden unter Einhaltung verschiedener Inhalts- und Nebenbestimmungen zugestimmt werden.
Insgesamt ist aus Sicht der Verwaltung folgendes festzustellen:
- Grundsätzlich sind Auffüllungen zur Bodenverbesserung und einer Steigerung der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Fläche gedacht, hier handelt es sich jedoch ausschließlich um Geländemodellierungen oder gar um Abfallverwertung,
- in den Planungen wurden seit der ersten Sitzung vom 16.02.2023 nur „Schönheitskorrekturen“ vorgenommen, auf die Aussagen des Wasserwirtschaftsamtes und der Unteren Naturschutzbehörde, sofern dem Bauherrn bekannt, wurde nicht umfassend eingegangen,
- die Länge der Mauer wurde ständig verändert, von Anfangs 26,50 m (03-2023) auf 28,00 m (08-2023), dann 36,46 m (01-2024), auf mittlerweile 38,84 m (08-2024),
- die Auffüllungen sollten, auf das Notwendigste beschränkt werden,
- zur Fl.Nr. 411, Gemarkung Pettendorf, sollten, wie bei anderen Auffüllungen üblich, ebenfalls Abstandsflächen eingehalten werden,
- die Tiefe des Grabens an der östlichen Grenze, entlang der Mauer, ist nicht definiert. Diese sollte genau bezeichnet werden.
- Das Fassungsvermögen der Sickermulde wurde zum Erstantrag (Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Lagerhalle) aus 2019 genau berechnet, hier wurde von einer Fläche von 780 m² Niederschlagsfläche ausgegangen. Dies ergab ein Fassungsvermögen von 15,6 m³, eine Aktualisierung der Gegebenheiten (Niederschlagsfläche und Fassungsvermögen) fand jedoch bei den Folgeanträgen nicht statt.
Erschließung:
Das Grundstück ist über den öffentlichen Feld- und Waldweg Fl.Nr. 407, Gemarkung Pettendorf, erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind nicht erforderlich.
Nachbarunterschriften:
Eine Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier verliest die vorliegenden Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Regensburg und des Wasserwirtschaftsamtes Regensburg. Die möglichen Beeinträchtigungen durch zum Beispiel Starkregenereignisse wurden von ihm anhand sog. HIOS-Karten bzw. eines Ausschnitts aus dem künftigen Sturzflutrisikomanagement der Gemeinde dargestellt.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen:
- Die Auffüllungen sollen auf das Notwendigste beschränkt werden, ggfs. unter Angabe von Höhen,
zur Fl.Nr. 411, Gemarkung Pettendorf, sollen, wie bei anderen Auffüllungen üblich, unterhalb der Mauer ebenfalls Abstandsflächen zur Grenze eingehalten werden,
die Tiefe des Grabens an der Grenze, entlang der Mauer, ist nicht definiert. Diese soll genau bezeichnet werden,
das Fassungsvermögen der Sickermulde ist anhand der aktuellen Gegebenheiten zu aktualisieren,
die ausreichende Dimensionierung von Ablaufleitung inkl. Einlaufschacht und Graben sind nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Bauausschussmitglied Walfried Achhammer war wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Datenstand vom 12.12.2024 19:43 Uhr