Kinderbetreuung; Recht auf Ganztagesbetreung, Bedarfsplan


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Gemeinderat, 06.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 2. Gemeinderat 06.02.2025 ö 4

Sachverhalt

Im Grundsatz wird Bezug genommen auf die öffentliche Sitzung 6.7.2023. Hiernach ist von den Gemeinden das vom Bund geforderte Recht auf Ganztagsbetreuung ab 2026 zu sichern, was mit dem damaligen Beschluss und den Entscheidungen im Schulverband rechtzeitig auf den Weg gebracht wurde.

Aufgrund mehrerer notwendiger Abstimmungsgespräche und einem Ortstermin mit Vertretern des Trägers, der Kinder- und Jugendhilfe, dem Schulamt und der Regierung der Oberpfalz wurde abweichend vom Beschluss vom 6.7.2023 der Bedarf nach unten korrigiert.

Die bayerische Empfehlung ist – abweichend vom Bundestagsbeschluss- das Recht auch Ganztagsbetreuung nicht für alle Kinder, sondern für den hieraus erwartenden Betreuungsbedarf für 80% der Kinder bereitzustellen.

Auch die zu erwartende maximale Schülerzahlen wurde ebenfalls abweichend von der statistischen Prognose bis 2033 auf 225 (aktuell 201) festgelegt. Hieraus berechnen sich bei einer Quote von 80 % insgesamt 180 Ganztagsplätze.

Diese werden nach Abstimmung mit Fachstellen und dem Träger nunmehr auf 120 Hortplätze und 60 Plätze für die Mittagsbetreuung festgelegt. Der damalige Beschluss ist nun dahingehend zu ändern.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier nimmt Bezug auf den vorangegangenen TOP und den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein Diskussionsbedarf.  

Beschluss

Die Gemeinde Pettendorf stellt fest, dass auf Grundlage der Bedarfsberechnung für die Kinderbetreuung im Schulverband die folgende, gemeinsam ermittelte Anzahl von

    1. 120 Plätze für die Hortbetreuung
    2. 60 Plätze für die Mittagsbetreuung

anerkannt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.04.2025 10:32 Uhr