Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Beratung und Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Mühlbergstraße", Gemeinde Sinzing
hier: Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Gemeinderat, 06.02.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Mail vom 31.01.2025 ging das Fachstellenanschreiben zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 Allgemeines Wohngebiet und Dorfgebiet „Mühlbergstraße“ von der Gemeinde Sinzing ein.
Es wird um Stellungnahme bis spätestens 05.03.2025 gebeten. Sollte bis zu diesem Termin keine Äußerung vorliegen, wird davon ausgegangen, dass mit der Planung Einverständnis besteht oder die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden Belange nicht berührt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 „Mühlbergstraße“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Sinzing den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 Allgemeines Wohngebiet und Dorfgebiet „Mühlbergstraße“ nicht von Bedeutung ist.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Es besteht kein Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass durch die Änderung des Bebauungsplanes Belange der Gemeinde Pettendorf nicht berührt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.04.2025 10:32 Uhr