Bauleitplanung der Gemeinde Anger; Stellungnahme zur 1. Änderung (Neuaufstellung) des Bebauungsplanes "Klosterweg" gemäß § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  66. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 17.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 66. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.02.2020 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller informiert, der Gemeinderat der Gemeinde Anger hat am 16.01.2020 die 1. Änderung (Neuaufstellung) des Bebauungsplanes „Klosterweg“ beschlossen. Mit dieser Änderung des Bebauungsplanes soll es erleichtert werden, den bestehenden Wohnraum flexibler bzw. kostengünstiger zu erweitern und der jeweiligen familiären Situation anzupassen. Es soll künftig möglich sein, auch über der Garage Wohnraum zu schaffen. Die maximale Grundfläche Wohnhaus mit Garage, die maximale Geschossfläche sowie die maximale Wandhöhe des Wohnhauses werden nicht verändert.
Die Gemeinde Piding wurde gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme gebeten. Die Unterlagen zur Bebauungsplanänderung wurden eingehend geprüft. Es konnte nichts festgestellt werden, wodurch Belange der Gemeinde Piding beeinträchtigt werden könnten.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Inhalt der 1. Änderung (Neuaufstellung) des Bebauungsplanes „Klosterweg“ der Gemeinde Anger. Bedenken werden nicht erhoben, Einwände werden nicht vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.03.2020 13:57 Uhr