Bauantrag auf Nutzungsänderung einer Garage und darüberliegendem Dachraum in Wohnräume mit Einbau einer Dachgaube auf dem Grundstück Lindenstr. 14 (Fl. Nr. 1056/11)


Daten angezeigt aus Sitzung:  67. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 16.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 67. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.03.2020 ö 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller lässt wissen, am Anwesen Lindenstraße 14 soll eine Garage zu einem Wohnraum umgenutzt werden und im darüber liegenden Dachraum soll ebenfalls ein Wohnraum mit einer Schleppgaube errichtet werden. Zudem ist geplant an der Südostseite des Gebäudes eine Nasszelle für den Wohnraum anzubauen.
Das Baugrundstück liegt in einem allgemeinen Wohngebiet (WA) im unbeplanten Innenbereich, die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich u. a. nach Art und Maß der Bebauung und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
Durch die geplante Baumaßnahme verändert sich die Optik des Gebäudes mit Ausnahme der Schleppgaube nur unwesentlich. Schleppgauben wurden in der Vergangenheit bereits öfters zugestimmt, so dass auch bei diesem Bauantrag die Zustimmung erteilt werden kann. Die notwendigen sechs Stellplätze nach der Stellplatzverordnung sind auf dem Grundstück nachgewiesen.
Die GRZ erhöht sich durch die Stellplätze auf 0,46. Grund dafür sind die zusätzlichen Stellplätze. Im Hinblick auf die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum ist dieser Versiegelungsgrad vertretbar.
Die umfassende Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass eine Zustimmung erteilt werden kann.    

Diskussionsverlauf

Die Anordnung der Stellplätze war schwierig, vermeldet Herr Schaller. Obwohl bereits nachgebessert wurde, ist er mit dieser Lösung nicht ganz glücklich. Jedoch ist keine andere Bestimmung der Parkplätze möglich.
GR Koch stellt fest, an der nördlichen Seite des Parkbereiches schließt eine Grünflache an. Hier wäre Platz für weitere Stellplätze, sofern hier nicht eine Gartenfläche geplant ist.
Herr Schaller zählt diese Fläche zur Hoffläche, wahrscheinlich als Grünfläche gedacht.

3. BM Dr. Zimmer missfällt die - in seinen Augen zu kurze - Bemessung der Stellplätze. Er befürchtet, dass die parkenden Fahrzeuge auf dem Gehweg stehen.
Herr Schaller misst nach und zeigt auf, dass die Norm-Maße für Stellplätze (5,00 x 2,50 m) eingehalten sind.

GR Koch weist hin, bei der jetzigen Stellplatzsituation wird, wie beim Nachbargrundstück, ein Absenken der Bordsteinkante notwendig sein.
Dies bejahend fügt Herr Schaller hinzu, auf eigene Kosten des Bauwerbers.

GRin Schöndorfer lenkt das Augenmerk auf die gewollte Innenraumverdichtung. Die Richtlinien für den vorliegenden Bauantrag sind eingehalten. Nach ihrer Prognose würde eine Ablehnung durch den Bauausschuss mit einer Genehmigung des Landratsamtes ersetzt werden.
GRin Wolf schließt sich der Meinung an.

Nach Vorschlag von 3. BM Dr. Zimmer sollten alle Stellplätze längs angeordnet sein.
GRin Schöndorfer priorisiert als beste Lösung für die Sicherheit, wenn nur zwei Stellplätze längs angelegt sind.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Garage mit darüber liegendem Raum zu einer Wohnnutzung zu, ebenfalls wird dem Anbau einer Nasszelle und dem Einbau einer Schleppgaube zugestimmt; das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Datenstand vom 21.04.2020 14:05 Uhr