Errichten einer Pergola auf dem Grundstück Teisendorfer Str. 37 (Fl. Nr. 915/1), Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 45 "Gewerbegebiet Urwies-Ost"
Daten angezeigt aus Sitzung:
67. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 16.03.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Auf dem Grundstück Teisendorfer Straße 37 soll in der Nordecke eine Pergola errichtet werden, informiert Herr Schaller. Eine Pergola ist nach Art. 57 Abs. 1 Ziffer 16e verfahrensfrei. Allerdings befindet sich das Baugrundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 45 „Gewerbegebiet Urwies-Ost“. Die in diesem Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen werden durch das Vorhaben überschritten. Der Bauherr hat aus diesem Grund einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zum Errichten der Pergola beantragt. Befreiungen sind nach § 31 Abs. 2 BauGB möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und u. a. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist.
Die Prüfung des Antrages hat ergeben, dass die Voraussetzungen für eine Befreiung gegeben sind. Somit kann dem Antrag zugestimmt werden.
Diskussionsverlauf
3. BM Dr. Zimmer moniert, ein Bauteil der beantragten Pergola liegt innerhalb der ökologischen Ausgleichsfläche, die im Grünordnungsplan und damit im Bebauungsplan vorgeschrieben ist. Im Übrigen sind die Bäume, die der Grünordnungsplan vorgibt, weder gepflanzt noch in dem vorliegenden Plan eingezeichnet.
Links und rechts der Pergola ist im Plan eine Bepflanzung vorgesehen und der Boden wird nicht versiegelt, wirft GRin Schönherr ein.
BM Holzner regt an, abzustimmen.
GRin Schöndorfer ist dafür, die Abstimmung bis zur nächsten Sitzung aufzuschieben.
Den Beschluss gegebenenfalls mit einem Zusatz zu ergänzen, befürwortet GR Geigl.
Wie 3. BM Dr. Zimmer verdeutlicht, kommt eine Zustimmung des vorliegenden Antrags einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gleich.
Da die Vorgaben der Grünordnung ohnehin noch nicht erfüllt sind, rät GR Schlindwein, diese Fläche in einem anderen Bereich des Grundstückes einzubringen.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 45 „Gewerbegebiet Urwies-Ost“ zu, in der Nordecke des Grundstückes eine Pergola außerhalb der festgesetzten Baugrenze zu errichten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 4
Datenstand vom 21.04.2020 14:05 Uhr