Bauantrag zum Errichten einer Doppelgarage mit Abstellraum auf dem Grundstück Salzburger Str. 8 (Fl. Nr. 35/4)
Daten angezeigt aus Sitzung:
68. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.04.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
BM Holzner zeigt persönliche Beteiligung an und bittet 3. BM Dr. Zimmer, die Sitzungsleitung zu diesem TOP zu übernehmen.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dass bei BM Holzner die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.
Abstimmung: JA-Stimmen 9
NEIN-Stimmen 0
BM Holzner nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Herr Schaller berichtet, auf dem Grundstück Salzburger Str. 8 soll an der westlichen Grundstücksgrenze eine Doppelgarage mit einer Grundfläche von 6,99 m x 6,20 m errichtet werden. Die bestehende Garage soll in den Neubau integriert werden.
Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem Mischgebiet. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich u. a. nach Art und Maß der Bebauung in die nähere Umgebung einfügt. Gegen den Bau einer Garage bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Hinsichtlich der überbauten Fläche ist zu bemerken, dass sich im Hauptgebäude eine Metzgerei befindet und dafür die notwendigen Stellplätze befestigt sind. Trotzdem ist die überbaute Fläche des Grundstücks mit der Überbauung in der näheren Umgebung vergleichbar. Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass er genehmigungsfähig ist.
Diskussionsverlauf
GR Lerach weist daraufhin, dass sich auf dem Grundstück ein weiteres Nebengebäude befindet, und zwar auf der Seite des benachbarten Grundstückes Fl. Nr. 35/6. Zusammen mit dem geplanten Garagenneubau ist es möglich, dass von Seiten der Gemeinde eine Abstandsflächenübernahme notwendig wird.
3. BM Dr. Zimmer schlägt hinsichtlich der Abstandsflächen vor, in den Beschluss gleich eine eventuell notwendige Abstandsflächenübernahme für das Schulgrundstück aufzunehmen.
Herr Schaller geht damit konform.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten einer Doppelgarage unter Einbeziehung des vorhandenen Garagengebäudes auf dem Grundstück Salzburger Str. 8 (Fl. Nr. 35/4) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Sollte eine Abstandsflächenübernahme für das benachbarte Grundstück der Gemeinde Piding notwendig werden, wird dieser zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.05.2020 15:24 Uhr