Bauantrag zum Errichten eines Wohnhauses auf dem Grundstück Zwieselstraße 6 (Fl. Nr. 771/10)


Daten angezeigt aus Sitzung:  68. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 68. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.04.2020 ö 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Auf dem Grundstück Zwieselstraße 6 soll das vorhandene Gebäude abgebrochen und durch ein neues Wohnhaus als Einfamilienhaus mit Garage am gleichen Ort ersetzt werden, gibt Herr Schaller bekannt. Das Kellergeschoß bleibt bestehen, der Neubau mit einer Grundfläche von 11,09 m x 8,47 m und einer Firsthöhe von 7,45 m wird aufgesetzt.
Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem allgemeinen Wohngebiet (WA). Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich u.a. nach Art und Maß der Bebauung und der Fläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt.
Bei Betrachtung der umliegenden Bebauung ist festzustellen, dass sich das geplante Wohnhaus in die nähere Umgebung einfügt. Hinsichtlich der überbauten Fläche tritt keine Veränderung zum derzeitigen Bestand ein, so dass sich die Versiegelung des 909 m² großen Grundstückes im absolut üblichen Bereich bewegt.
Die zwei erforderlichen Stellplätze nach der Stellplatzverordnung sind im geplanten Carport nachgewiesen.  
Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass er genehmigungsfähig ist.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Zwieselstraße 6 (Fl. Nr. 771/10) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.05.2020 15:24 Uhr