Bauantrag zum Einbau einer Schleppgaube am Anwesen Berchtesgadener Straße 7 (Fl. Nr. 25)


Daten angezeigt aus Sitzung:  68. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 68. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.04.2020 ö 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Laut Herrn Schaller soll am Anwesen Berchtesgadener Straße 7 in der nordwestlichen Dachhälfte eine Schleppgaube mit einer Breite von 5,40 m im Bereich einer bestehenden Dachgeschosswohnung eingebaut werden. Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem Mischgebiet. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich u. a. nach Art und Maß der Bebauung in die nähere Umgebung einfügt. Allgemein sind Schleppgauben in Piding keine Besonderheit, wenn sie auch im alten Dorfkern noch selten sind. Jedoch im Hinblick auf die Schaffung und Verbesserung von notwendigem Wohnraum erscheint auch hier eine Zustimmung für gerechtfertigt.
Auf die Anzahl der erforderlichen Stellplätze hat der Einbau der Schleppgaube keinen Einfluss, da die Größe der Wohnung nicht verändert wird.
 

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Einbau einer Schleppgaube im Anwesen Berchtesgadener Straße 7 (Fl. Nr. 25) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.05.2020 15:24 Uhr