Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens an das Wohnhaus Auenstraße 21 (Fl. Nr. 1034/18)
Daten angezeigt aus Sitzung:
68. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.04.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
An das Wohnhaus Auenstraße 21 soll an der Südostseite ein Wintergarten mit einer Grundfläche von 13,25 m² und einer Höhe von 2,55 m bis 3,31 m angebaut werden, informiert Herr Schaller. Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem allgemeinen Wohngebiet (WA). Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich u. a. nach Art und Maß der Bebauung und der Grundfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt. Wintergärten sind im Gemeindegebiet vielfach vorhanden und stellen keine Besonderheit dar. Die überbaute Fläche ist im Vergleich zur Größe des Grundstücks mit 576 m² relativ untergeordnet; sie entspricht dem Durchschnitt der Bebauung der Grundstücke in der näheren Umgebung.
Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass das Einvernehmen erteilt werden kann.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens an das Anwesen Auenstraße 21 (Fl.
Nr. 1034/18) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.05.2020 15:24 Uhr