Errichten von Misch- und Ausgleichsbehältern mit Flotationshalle auf dem Grundstück Am Gänslehen 9 (Fl. Nr. 304/8); Vorabklärung einer eventuellen Abstandsflächenübernahme und Bebauungsplanänderung
Daten angezeigt aus Sitzung:
68. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.04.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Wie Herr Schaller erläutert, soll auf dem Grundstück Am Gänslehen 9 für die Vorklärung des Abwassers der Milchwerke eine Flotationsanlage mit Misch- und Ausgleichsbehältern errichtet werden. Hintergrund ist eine Vereinbarung zwischen den Milchwerken BGL, des Abwasserzweckverbands und der Gemeinde Piding. Im Rahmen dieser Vereinbarung wurde in Aussicht gestellt, dass die Milchwerke für diese Anlage einen Teilbereich des Klärwerkgeländes im Wege einer Pacht oder dgl. nutzen können. Nun hat sich aber herausgestellt, dass im Hinblick auf die Zugänglichkeit der Anlage und die laufende Anlieferung sowie auch für die Einleitung in das Klärwerk die Lage des Bauwerks östlich des Hochregallagers besser geeignet wäre. Zu diesem Zweck sollen die vorhandenen Lkw-Stellplätze für den Frischdienst überbaut werden. Auf der dadurch entstehenden Plattform mit einer Grundfläche von 40,5 x 16,0 m sollen eine Halle für die Flotationsanlage sowie die beiden runden Misch- und Ausgleichsbehälter errichtet werden. Die Höhe der Anlage soll entsprechend dem Hochregallager maximal 23 m betragen dürfen. Für die Säure- und Laugentanks sollen noch zwei Behälter zwischen der Anlage und dem Hochregallager am Ufer der Stoißer Ache errichtet werden.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8 „Gewerbegebiet Am Gänslehen“. Für die Umsetzung der geplanten Baumaßnahme ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Es soll nun geprüft werden, ob seitens des Bauausschusses eine grundsätzliche Bereitschaft zur angedachten Bebauungsplanänderung besteht. Eine endgültige Entscheidung soll natürlich erst nach Vorlage der Planung erfolgen, deshalb ist auch noch keine Beschlussfassung vorgesehen. Zunächst aber soll geklärt werden, ob die weitere Planung erfolgen kann. Die Prüfung der Frage auf eine mögliche Bebauungsplanänderung hat ergeben, dass sie in Anbetracht der Sachlage durchaus denkbar ist.
Eine weitere Voraussetzung zur Umsetzung des Vorhabens ist die Übernahme der Abstandsflächen. Die östliche Abstandsfläche soll auf dem Grundstück des AZV liegen, eine Zustimmung zur Übernahme wird vom AZV geprüft. Die nördliche Abstandsfläche würde sich auf das gemeindeeigene Grundstück Fl. Nr. 304/28 erstrecken, dass im Bebauungsplan als Fläche für den Gemeingebrauch (Bauhof/Wertstoffhof) festgesetzt ist. Vorausgesetzt das geplante Bauwerk würde tatsächlich 23 m hoch werden, würde sich die übernommene Abstandsfläche maximal 5,75 m tief in das Gemeindegrundstück erstrecken, das wären ca. 90 m² von 345 m² Gesamtfläche. Der derzeitigen Nutzung als Parkplatz würde die Abstandsflächenübernahme nicht entgegentreten. Weiter sind in Abstandsflächen gemäß Art. 6 Abs. 9 BayBO beispielsweise auch Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 50 m³ Rauminhalt zulässig.
Im Hinblick auf die Notwendigkeit der Maßnahme kann empfohlen werden, den Milchwerken die Übernahme der Abstandsfläche in Aussicht zu stellen.
Diskussionsverlauf
Das Bauvorhaben betrifft das Abwasserkonzept „Sanierung und Erweiterung der Kläranlage“, schildert BM Holzner. Es ändert nicht das erstellte Konzept, sondern nur den Standort der Misch- und Ausgleichsbehälter, der einer Bebauungsplanänderung bedarf. Für die Gemeinde ergibt sich dadurch keine Verschlechterung, so der Sitzungsleiter. Die Milchwerke benötigen für weitere Planungen die grundsätzliche Ausrichtung der Gemeinde.
GR Rotter spricht das Grundstück Am Gänslehen 9 an, welches vom AZV und der Gemeinde Piding in Grundstücksteilung erworben wurde. Als Verbandsrat des Abwasserzweckverbandes Saalachtal befürchtet er durch eine Abstandsflächenübernahme die Entwertung des AZV-Grundstückes.
BM Holzner teilt diese Ansicht nicht. Dieses Grundstück wurde erworben, damit es frei von Bebauung bleibt und sichergestellt ist, dass die Garagen des Abwasserzweckverbandes problemlos angefahren werden können. Er erachtet eine Abstandsflächenübernahme für sinnvoll, wenn dadurch die für die Milchwerke notwendigen Abwasseranlagen zur Vorklärung auf deren eigenem Grundstück errichtet werden.
GR Pfannerstill erinnert an die ursprüngliche Planung der Milchwerke mit nur einem Behälter. Jetzt sollen zwei Behälter sowie eine Halle mit den Grund
maßen von 40 x 16 Meter und einer Höhe von 18 Metern erstellt werden. Er vergleicht die frühere Planung mit der jetzigen und stellt die Frage, wie die Vorklärung der Abwässer bei der vorherigen Planung funktioniert hätte.
Damals lagen keine Pläne vor, so BM Holzner. Im Gemeinderat bzw. im AZV wurde jedoch die Möglichkeit besprochen, dass die Stoißer Ache im Uferbereich überbaut werden könnte. Das Wasserwirtschaftsamt hat Zustimmung signalisiert.
Auf Einwand von GR Utz verdeutlicht BM Holzner, weder für die Gemeinde noch für den AZV ist ein Grundstücksverkauf an die Milchwerke angedacht. Im Raum steht eine Abstandsflächenübernahme.
BM Holzner hält für das Protokoll fest wie folgt:
„Nach Einsichtnahme in die Planungen der Milchwerke erklärt der Gemeinderat in seiner Mehrheit, dass er sich eine Änderung des Bebauungsplanes zur Errichtung von Misch- und Ausgleichsbehältern mit Flotationshalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 304/8 vorstellen kann. Dies gilt nur, wenn sich während der Planungsphase keine gravierenden Nachteile für die Gemeinde ergeben.“
GR Pfannerstill legt Wert darauf festzuhalten, dass dies nicht einstimmig erklärt wurde.
Datenstand vom 19.05.2020 15:24 Uhr