Ermächtigung des 1. Bürgermeisters für Anträge auf zinslose Stundung und Aussetzung der Vollziehung


Daten angezeigt aus Sitzung:  72. Sitzung des Gemeinderates, 14.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Piding (Gemeinde Piding) 72. Sitzung des Gemeinderates 14.04.2020 ö 3

Beschluss

Der Gemeinderat bevollmächtigt den 1. Bürgermeister bis 31.12.2020, über Anträge auf Stundung oder auf Aussetzung der Vollziehung von Abgaben (insbesondere Steuern, Beiträge und Gebühren) in unbegrenzter Höhe unter Beachtung der Empfehlungen des Bayerischen Gemeindetags (Befristung auf 3 Monate, zinslos) in eigener Zuständigkeit zu entscheiden. Die Regelungen der Geschäftsordnung bezüglich der Zuständigkeit bei Stundungsanträgen oder Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung werden bis 31.12.2020 ausgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.05.2020 08:21 Uhr