Bauantrag zur Nutzungsänderung von Büroräumen in Wohnräume im Anwesen Ahornstraße 7a (Fl. Nr. 1028/9)


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 18.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.05.2020 ö 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das Anwesen Ahornstraße 7a wurde als Wohn- und Betriebsgebäude errichtet, so Herr Schaller.  Es enthält eine Wohnung im südlichen Teil (EG und OG) sowie einen betrieblichen Teil mit einem Lager im EG und Büroräumen im OG. Diese Büroräume werden nun nicht mehr benötigt und sollen als Wohnraum mit einer Fläche von ca. 133 m² für ein Familienmitglied umgenutzt werden. Zusätzlich ist an der Nordseite der Wohnung ein Balkon mit einer Grundfläche von ca. 7 x 4 m vorgesehen
Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem Mischgebiet (MI). Mischgebiete gemäß § 6 BauNVO dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Grundsätzlich ist es so, dass in einem Mischgebiet ein minderer Schutz für die Wohnnutzung vorliegt. Der zulässige Störungsgrad ergibt sich aus der BauNVO dadurch, dass bestimmte gewerbliche Nutzungen vorgesehen sind wie beispielsweise Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften oder Verwaltungsanlagen. Nicht mischgebietsverträglich sind Störungen durch Gewerbebetriebe, welche die Feierabend- und Nachtruhe beeinträchtigen.
Bei der Genehmigung der vorhandenen Wohnung wurde Wert daraufgelegt, dass sie in den vom gewerblichen Teil abgewandten Bereich des Gebäudes errichtet wurde. Mit der beantragten Nutzungsänderung wird dieser sinnvollen Systematik nicht gefolgt. Vielmehr erstreckt sich beispielsweise der geplante Balkon direkt zur gewerblichen Verkehrsfläche hin. Es besteht die Gefahr, dass es zu lärmbedingten Konflikten kommen kann. Zudem ist auch nicht auszuschließen, dass die Wohnung immer nur von Familienangehörigen genutzt wird, die sicher mehr Verständnis für die gewerbliche Situation aufbringen als Außenstehende.
Derzeit sind im gewerblichen Bereich zwar keine Betriebe vorhanden, die das Wohnen unmittelbar stören. Ob das auch in Zukunft so bleibt, ist ungewiss. Auch könnte sich eine Einschränkung der künftigen gewerblichen Nutzung durch die geplante Wohnnutzung ergeben.
Nach Abwägung aller relevanten Tatsachen wird vorgeschlagen, dem Antrag auf Nutzungsänderung nicht zuzustimmen.    

Diskussionsverlauf

Herr Schaller gibt die schwierige Situation zu, hält es aber für sinnvoller, die Gewerberäume zu erhalten.

Weil Piding nicht mit Wohnraum gesegnet ist, kann GR Leirer einer Ablehnung des Bauantrags nicht folgen. Die Meinung, der geplante neue Balkon ist mehr Lärm ausgesetzt als der bereits vorhandene, teilt er nicht. Er kennt die örtlichen Gegebenheiten und sieht beim Lärm hier keine Unterschiede. GR Leirer befürwortet die beantragte Nutzungsänderung, mit der in optimaler Weise Wohnraum geschaffen wird.

GR Rotter unterstützt die Meinung der Verwaltung. Ursprünglich wurde für dieses Gebäude eine Einliegerwohnung für den Gewerbetreibenden genehmigt. Die Genehmigung weiteren Wohnraums widerspricht dem Wesen des Mischgebietes. Er spricht sich gegen die Befürwortung des Antrags aus.

GR Lerach kann den Ausführungen im Beschlussvorschlag nicht folgen und führt aus, die Bezeichnung „Mischgebiet“ bedeutet Wohnen und Gewerbe. Beides ist ursprünglich von der Gemeinde gewollt. Die Rechtsprechung sieht für ein Mischgebiet einen Wohnanteil zwischen 30 und 70 Prozent vor. Bei der Umwidmung von 130 m² Gewerbefläche in Wohnfläche verändert sich der Charakter des Mischgebietes nicht.

GR Brüderl steht der Nutzungsänderung positiv gegenüber und stellt die Schaffung von Wohnraum in den Vordergrund.

Die schwierige Sachlage räumt BM Holzner ein, bleibt aber bei der ablehnenden Haltung zur Nutzungsänderung. Zu bedenken ist, bei Anwohnerbeschwerden wegen Gewerbelärm verliert meist ens der Gewerbebeitrieb, auch in Mischgebieten.

Den Grundsatz im Mischgebiet „Wohnen hat auf Gewerbe Rücksicht zu nehmen und umgekehrt“ betont GR Lerach und fügt hinzu, ein Mischgebiet weist höhere Lärm-Grenzwerte auf.

GR Dr. Zimmer weist hin, die Gewerbebetriebe im vorliegenden Mischgebiet sind mischgebietstauglich. Dem Beschlussvorschlag wird es nicht zustimmen.

BM Holzner lässt über den vorgeschlagenen Beschluss abstimmen, der mit einem Stimmenverhältnis von 3:8 abgelehnt wird.
Auf Intervention von GR Dr. Zimmer ändert Herr Schaller den negativ gefassten Beschlussvorschlag zu einem positiven.
BM Holzner bittet das Gremium um erneute Abstimmung.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf Nutzungsänderung von Büroräumen in Wohnräume im OG des Anwesen Ahornstraße 7a (Fl. Nr. 1028/9) zu, das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

Datenstand vom 24.06.2020 14:20 Uhr