Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Dachgeschosses in Wohnraum sowie Einbau eines Quergiebels und zweier Schleppgauben im Anwesen Zollnerfeld 6+8 (Fl. Nr. 811/8)


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 23.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.06.2020 ö 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller lässt wissen, in der bestehenden Wohnung im Dachgeschoss des Anwesens Zollnerfeld 6-8 sollen an der Südseite ein Quergiebel mit einer Breite von ca. 4,05 m und in der nördlichen Dachhälfte zwei kleine Schleppgauben mit je 1,65 m Breite eingebaut werden. Im Dachgeschoss befindet sich ein Raum mit ca. 35 m². Der restliche Dachraum mit ca. 64 m² soll ebenfalls in Wohnraum umgenutzt werden.
Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem allgemeinen Wohngebiet. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach sind Vorhaben zulässig, wenn sie sich u. a. nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.
Quergiebel und Schleppgauben sind in Piding keine Besonderheit mehr, insbesondere sind Quergiebel sogar in der näheren Nachbarschaft zu finden. Dacheinbauten dieser Art dienen der Schaffung oder Verbesserung bestehenden Wohnraums und sind durchaus genehmigungsfähig. Die Abstandsflächen werden eingehalten, Veränderungen im Grad der Versiegelung des Grundstücks ergeben sich nicht.
Einer Nutzung des Dachgeschosses zu Wohnzwecken steht baurechtlich nichts entgegen. Es dient der Schaffung von zusätzlichem Wohnraum und damit auch der Innenraumverdichtung.
Für das Wohngebäude wurden die Stellplätze neu berechnet. Es sind 3 Wohnungen zwischen 50 – 100 m² vorhanden (1,5 Stellplätze je Wohnung) sowie eine Wohnung zwischen 100 m² und 150 m² (2 Stellplätze). Mit dem notwendigen Besucherparkplatz sind somit aufgerundet 8 Stellplätze notwendig. Diese Stellplätze sind auf dem Baugrundstück nachgewiesen.
Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass er genehmigungsfähig ist.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zur Nutzungsänderung des Dachraums als Wohnraum und zum Einbau eines Quergiebels und zweier Schleppgauben in der bestehenden Wohnung im Dachgeschoß des Anwesens Zollnerfeld 6-8 zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.07.2020 13:19 Uhr