Bauantrag zum Errichten eines Milchziegenstalles und einer Heubelüftungshalle auf dem Grundstück Klingerweg 1 (Fl. Nr. 450)
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.07.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Auf dem Grundstück Klingerweg 1 besteht ein landwirtschaftlicher Betrieb zur Erzeugung von Ziegenmilch, berichtet Herr Schaller. Der Betrieb soll nun erweitert werden, da die vorhandenen Stallungen nicht mehr ausreichen. Dafür liegt nun ein Bauantrag zum Errichten eines Stallgebäudes für 300 Ziegen sowie einer Heubelüftungshalle vor. Das Stallgebäude soll eine Grundfläche von 60,40 x 28,90 m sowie eine Höhe von 6,67 m haben. Es handelt sich dabei nicht um ein kompaktes Stallgebäude sondern um eine dreiteilige Gebäudekonstruktion. Mittig befindet sich der Futtertisch sowie die Futterbarren. Daran schließt sich beidseitig eine nicht überdachte Auslauffläche an und in der Folge jeweils überdachte Liegeflächen inklusive erhöhter Liegeflächen. Damit wird den Anforderungen für eine artgerechte Ziegenhaltung entsprochen.
Die Heubelüftungshalle soll eine Grundfläche von 42,40 x 12 m mit einer Firsthöhe von 9,18 m erhalten. In der Halle sind vier Trocknungsboxen, eine Abladestelle sowie verschiedene technische Einrichtungen untergebracht.
Das Baugrundstück liegt im Außenbereich, im Flächennutzungsplan als Acker/Grünland festgesetzt. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 35 BauGB. Demnach sind Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und u. a., wie im vorliegenden Fall, einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass diese Kriterien alle erfüllt sind. Es handelt sich um einen bestehenden landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb; auch die Betriebsnachfolge ist bereits geregelt.
So gesehen kann dem Bauantrag zugestimmt werden.
Diskussionsverlauf
BM Holzner fügt den Ausführungen von Herrn Schaller hinzu, die notwendige Absegnung des Vorhabens durch das
zuständige Landwirtschaftsamt ist erteilt.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten eines Milchziegenstalles und einer Heubelüftungshalle auf dem Grundstück Klingerweg 1 (Fl. Nr. 450) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.08.2020 13:12 Uhr