Bauantrag zum Errichten eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Marzoller Weg 5 (Fl. Nr. 635)
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.07.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Das Garagen- und Wohngebäude Marzoller Weg 5 soll abgebrochen werden und durch ein Mehrfamilienhaus mit sieben Wohnungen ersetzt werden, führt Herr Schaller an. Der Neubau soll eine Grundfläche von 21,15 m x 12,52 m und eine Firsthöhe von 8,87 m erhalten. Ein Kellergeschoß ist nicht geplant. Das Grundstück hat eine Fläche von 923 m² und ist voll erschlossen.
Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem Mischgebiet. Ein Vorhaben ist gemäß § 34 BauGB zulässig, wenn es sich u. a. nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Art und Maß der geplanten baulichen Nutzung entspricht der umliegenden Wohnbebauung. Hinsichtlich der überbauten Fläche ist festzustellen, dass die Grünflächen im Vergleich zur bisherigen Bebauung eher zunehmen. Somit kann die Überbauung des Grundstücks in der vorgesehenen Größenordnung und auch im Hinblick auf die Innenraumverdichtung akzeptiert werden.
Die notwendigen Stellplätze nach der örtlichen Stellplatzsatzung sind vorhanden.
Die Prüfung des Bauantrags hat ergeben, dass er genehmigungsfähig ist.
Diskussionsverlauf
Weil sich GR Rotter nach der GRZ erkundigt, verweist Herr Schaller auf § 34 BBauGB. Das darin verankerte Einfügegebot ist eingehalten.
GR Lerach stellt die Abstandsflächen in Frage und bezieht sich dabei auf die Bauordnung. Diese sagt aus, halbierte Abstandsflächen auf zwei Seiten sind beschränkt auf 16 Meter. Hier liegen jedoch 21 Meter vor.
Herr Schaller stimmt zu und verweist auf das Landratsamt, welches darüber entscheiden wird.
GR Rotter vermisst hinsichtlich der Anzahl von 7 Wohnungen die Errichtung einer Tiefgarage.
Diese ist laut Stellplatzsatzung
nicht vorgesehen, so Herr Schaller. 12 Stellplätze sind jedoch nachgewiesen.
2. BM Kleinert hebt hervor, das Fehlen einer Tiefgarage ist dem hohen Grundwasserspiegel geschuldet. Wie bereits in der vorhergehenden Bauausschusssitzung betont er, Innenraumverdichtung zur Beschaffung von Wohnraum ist gewünscht. 2. BM Kleinert begrüßt deshalb ausdrücklich das vorliegende Bauvorhaben.
Im Vergleich zu den Häusern der Umgebung erscheinen GR Dr. Zimmer drei Geschosse ziemlich hoch. Das zu errichtende Gebäude rückt bis auf 3,50 Meter an die Grundstücksgrenze heran. Den Einwand von Herrn Schaller, das bestehende Gebäude sei höher, lässt er nicht gelten. Der jetzige Bau steht nicht so nahe an der Grundstücksgrenze, stellt GR Dr. Zimmer fest.
Die Stellplätze sind so wie sie im Plan ersichtlich sind, nicht anfahrbar, moniert GR Dr. Zimmer und fordert diesbezüglich eine Überarbeitung. Er bittet um entsprechende Ergänzung des Beschlussvorschlages.
Herr Schaller und BM Holzner zeigen sich einverstanden. Der Beschlussvorschlag wird entsprechend den Vorgaben der Stellplatzsatzung erweitert.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Marzoller Weg 5 (Fl. Nr. 635) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Die Zufahrt zu den Stellplätzen muss der örtlichen Stellplatzsatzung entsprechen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.08.2020 13:12 Uhr