Bauantrag zum Einbau zweier Schleppgauben am bestehenden Wohngebäude der Jahnstr. 9 (Fl. Nr. 275/7)
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 10.08.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller informiert, das bereits bestehende Wohngebäude an der Jahnstraße 9 soll zwei Schleppgauben erhalten. Je eine Schleppgaube soll an der Nord- und Südseite entstehen. Die nördliche Gaube für Küche und Bad/WC soll eine Breite von 6,01 m, die südliche Gaube für das Kinderzimmer eine Breite von 2,82 m erhalten.
Das Baugrundstück liegt im Bebauungsplan Nr. 1 „Jahnstraße“. Die Prüfung des Bauantrages ergab, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes durch die geplante Baumaßnahme eingehalten werden. Die geplanten Schleppgauben stehen dem Bebauungsplan nicht entgegen.
Durch die Grundstücksteilung in der Vergangenheit ist eine notwendige Abstandsfläche zum östlichen Grundstück hin entstanden. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Berchtesgadener Land sind aber nur die Gebäudeseiten abstandsflächenrechtlich zu betrachten, welche eine Veränderung durch die Baumaßnahme erfahren.
Der Bebauungsplan enthält keine Festsetzungen über notwendige Stellplätze. Somit können wegen fehlender Grundlage auch keine Stellplätze gefordert werden. Im Übrigen ist ein Garagenstellplatz vorhanden.
Die Prüfung des Bauantrags hat ergeben, dass er genehmigungsfähig ist.
Diskussionsverlauf
Analog vergangener Fälle – zum Beispiel in der Egerländer Straße – kann auch hier kein weiterer Stellplatz gefordert werden, verdeutlicht Herr Schaller. So wie in ähnlich alten Bebauungsplänen existiert auch für den Bebauungsplan „Jahnstraße“ keine Stellplatzsatz
ung. Die Forderung eines weiteren Stellplatzes wäre auch nicht durch die Bayerische Bauordnung gedeckt. Der Bauamtsleiter steht deswegen mit dem Landratsamt in Verbindung. Dieses wird eine juristisch fundierte Grundsatzentscheidung herbeiführen.
GR Rotter kommt um 19:09 Uhr zur Sitzung. Somit sind 11 Mitglieder des Bauausschusses anwesend (inkl. des Bürgermeisters) und stimmberechtigt.
Auf Frage von BM Holzner macht Herr Schaller klar, für drei Wohnungen stehen für das Wohngebäude Jahnstraße 9 zwei Stellplätze zur Verfügung.
BM Holzner kann dem Antrag zum jetzigen Zeitpunkt nicht zustimmen, auch wenn Wohnraumschaffung grundsätzlich gewünscht ist. Er argumentiert mit der schwierigen Parksituation, die im Bereich Jahnstraße vorherrscht. Die Zufahrtsverhältnisse sind dort sehr beengt, geparkt wird deshalb am Fußballplatz.
Obwohl er die Parkverhältnisse ebenfalls als schlecht bewertet, spricht sich GR Leirer für die Zustimmung des Antrags aus. Wegen zwei Schleppgauben werden nicht mehr Personen einziehen. Die Situation wird sich deswegen nicht verschlimmern.
Es entstehen keine neuen Wohnungen, so auch GR Lerach. Deshalb kann er den Antrag befürworten.
2. BM Kleinert wird zustimmen, obwohl er Bedenken anmelden muss. Ihm sind Beschwerden vom Vorstand der Fußballabteilung des ASV Piding bekannt, weil viele Anwohner die Parkplätze am Sportplatz nutzen. Auf Bitte des Vorstandes ersucht er, das Problem anzugehen.
GR Pfannerstill pflichtet den Ausführungen von 2. BM Kleinert bei.
Den Sachverhalt grundsätzlich bestätigend fügt Herr Schaller hinzu, objektiv betrachtet handelt es sich hier einen öffentlichen Parkplatz.
Die Nachbarn stimmten dem Bauvorhaben durch ihre Unterschrift zu, setzt Herr Schaller auf Frage von GR Brüderl in Kenntnis.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Einbau zweier Schleppgauben in das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Jahnstraße 9 (Fl. Nr. 275/7) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2
Datenstand vom 16.09.2020 14:36 Uhr