Bauantrag zum Einbau einer Wohnung in den südlichen Teil der Wiederkehr des Anwesens Johannishögl 2 (Fl. Nr. 1658/0)
Daten angezeigt aus Sitzung:
5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 15.09.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller zeigt auf, in den bestehenden landwirtschaftlichen Teil (Wiederkehr) des Anwesens Johannishögl 2 soll im südlichen Teil eine Wohnung eingebaut werden. Der Eigentümer wird diese Wohnung für die Familie eines Kindes nutzen. Vom alten Stall bleiben ca. 2/3 erhalten, welcher aber derzeit ungenutzt ist.
Die landwirtschaftliche Nutzung als Rinderzucht (ausschließliche Freilandhaltung) auf dem Grundstück bleibt bestehen und es ist geplant, dass sie von den Kindern fortgeführt wird.
Das Baugrundstück liegt im Außenbereich, die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 35 BauGB. Das Vorhaben ist außenbereichsverträglich im Sinn des § 35 Abs. 4 Ziffer 5 BauGB. Demnach ist der Einbau einer Wohnung möglich, wenn das vorhandene Gebäude zulässiger Weise errichtet wurde, die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude angemessen ist und eine Nutzung durch die eigene Familie erfolgt. Das Vorhaben widerspricht auch nicht dem Flächennutzungsplan, in dem eine landwirtschaftliche Fläche festgesetzt wurde. Es besteht auch keine Gefahr der Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung. Nach Angaben des Bauherrn bestehen bezüglich des bestehenden Denkmalschutzes keine Bedenken seitens des Landratsamtes oder der Denkmalschutzbehörde.
Die gemäß der Stellplatzsatzung notwendigen Stellplätze sind vorhanden und befinden sich unter einer renovierten Remise.
Die Prüfung des Bauantrags hat ergeben, dass er genehmigungsfähig ist.
Diskussionsverlauf
Der landwirtschaftliche Gesamteindruck des Gebäudes bleibt erhalten, ergänzt Herr Schaller.
GR Rotter erinnert, ein derartiger Bauantrag ist dem Bauausschuss bereits vor ca. sieben Jahren vorgelegen.
Dem auch von Seiten der Gemeinde zugestimmt wurde, ergänzt Herr Schaller und prognostiziert, entgegen der damaligen Ablehnung des Landratsamtes schaut es nun besser aus.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Einbau einer Wohnung in den südlichen Teil der Wiederkehr im Anwesen Johannishögl 2 (Fl. Nr. 1658) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.05.2021 11:15 Uhr