Einbau einer Windschutzverglasung in einem OG-Balkon in der Ahornstr. 24a, Fl. Nr. 1036/2


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 8. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.12.2020 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Auf dem Grundstück Ahornstr. 24a (Fl. Nr. 1036/2) ist eine Windschutzverglasung in einen bestehenden Balkon des 1. Obergeschosses auf der Nordwestseite (Wohnung Nr. 4) eingebaut worden, verliest Herr Schuster. Dabei handelt es sich um keine Festverglasung, sondern um allseitig bewegliche, nicht dicht abschließende Glaselemente. Die anzurechnende Wohnfläche des Balkons ändert sich dadurch nicht, da keine vollwertige Wohnfläche entsteht und der Balkon bereits mit der maximal möglichen Fläche von 50% berechnet ist.
Da Nachbarn und Miteigentümer der Wohnanlage die Rechtmäßigkeit der Verglasung thematisiert haben, hat der Bauherr ein Bauantragsverfahren angestoßen.

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 20 „Ahornstraße“, die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich somit nach § 30 Abs. 1 BauGB.
Da die Verglasung den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht, ist sie grundsätzlich zulässig, die Eigentümergemeinschaft hat dem Vorhaben bereits zugestimmt.

Die Prüfung des Bauantrags hat ergeben, dass er genehmigungsfähig ist

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage von GR Lerach stellt Herr Schuster klar, der Eigentümer der betroffenen Wohnung ist richtigerweise der Antragsteller und nicht die Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Zustimmung der WEG liegt vor.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag zum Einbau einer Windschutzverglasung auf dem nordwestseitigen Balkon des 1. Obergeschosses in der Ahornstr. 24a (Fl. Nr. 1036/2), Wohnung Nr. 4, zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.05.2021 11:20 Uhr