Abbruch einer bestehenden Garage mit Abstellraum und Werkstatt sowie Antrag auf Neubau einer Wohneinheit mit Garage als Ersatzbau in der Teisendorfer Str. 1, Fl. Nrn. 1105 und 213/2
Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.12.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schuster informiert, in der Teisendorfer Str. 1, Fl. Nrn. 1105 und 213/2, soll ein Gebäude mit Wohneinheit und Garage errichtet werden. Dazu soll das bestehende Gebäude mit Garage, Abstellraum und Werkstatt verfahrensfrei abgebrochen werden, der ebenfalls bereits bestehende Keller soll im neuen Gebäude integriert werden. Die Grundfläche des Neubaus beträgt 16,35 m x 7,45 m, die entstehende reine Wohnfläche 52,24 m².
Das Baugrundstück liegt im Außenbereich, die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 35 Abs. 2 BauGB. Beim vorliegenden Bauantrag handelt es sich um ein sonstiges Vorhaben, welches zugelassen werden kann, wenn die Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt. Die Prüfung des Bauantrags hat ergeben, dass diese Voraussetzung zutrifft und insbesondere die Verfestigung der bestehenden Splittersiedlung durch Errichtung einer zusätzlichen Wohneinheit nicht zu befürchten ist.
Es handelt sich zwar hierbei definitionsgemäß um das Auffüllen des schon bisher in Anspruch genommenen räumlichen Bereichs der bestehenden Splittersiedlung. Allerdings ordnet sich das hinzutretende Vorhaben dem vorhandenen Baubestand deutlich unter, es liegt keine ausreichende Verfestigung der vorhandenen Splittersiedlung vor. Eine Vorbildwirkung wird es aufgrund des familiären Eigenbedarfs und vorher vorhandenen Gebäudes überhaupt nicht haben.
Die Abstandsflächen werden eingehalten. Die Erschließung ist gesichert. Es sind vier Stellplätze entsprechend der Stellplatzsatzung vorhanden.
Die Prüfung des Bauantrags hat ergeben, dass er genehmigungsfähig ist.
Diskussionsverlauf
GR Rotter erinnert an die am Bestandsgebäude vorbeilaufende Wasserleitung und befürchtet Nachteile für den Grundstücksnachbarn Teisendorfer Straße 1a. Er regt eine Abklärung durch den Wasserwart der Gemeinde an. Die Dachwässer sollten in einen Regenschacht geleitet werden.
BM Holzner und Herr Schuster nehmen diesen Hinweis auf.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Neubau einer Wohneinheit mit Garage als Ersatzbau in der Teisendorfer Str. 1 (Fl. Nrn. 1105 und 213/2) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.05.2021 11:20 Uhr