GR Dr. Zimmer bricht eine Lanze für die Stichstraße. Das im Sachvortrag dargestellte Parkproblem im Wendebereich von Stichstraßen kann kein Argument gegen eine solche Straße sein. Vielmehr wäre hier eine Kommunale Verkehrsüberwachung gefordert. Bei der Wasserversorgung im Falle einer Stichstraße ist es möglich, diese auf privaten Grundstücken durch Grunddienstbarkeiten zu sichern. Zudem nimmt eine Stichstraße nur wenig Straßenraum ein und leichtert daher auch die Straßenreinigung. Der eingesparte Straßengrund wird ersetzt durch Gebäude. Im Gegensatz zu einer Ringstraße herrscht in einer Sackgasse lediglich Anliegerverkehr vor.
GR Leirer schließt sich der Meinung Dr. Zimmers an. Er bedankt sich für die Akteneinsicht, die ihm der Sachgebietsleiter am Sitzungstag einräumte. Die Bedingungen des notariellen Vertrags aus dem Jahr 1979 sind veraltet. Mit der jetzt geplanten Stichstraße sind alle Grundstücke zu erreichen.
GR Rotter spricht sich ebenfalls für die Stichstraße aus. Weil Stichleitungen für Wasser und Kanal störungsanfällig sind, priorisiert er eine Rundleitung.
2. BM Kleinert begrüßt die Straßenführung als Stichstraße. Ein unnötiger Rechtsstreit wird damit vermieden. Die Planung der oberirdischen Garagen ist für ihn verständlich.
BM Holzner findet keinen Gefallen an den geplanten beiden oberflächigen Garagen. Der vorherrschende städtebauliche Ansatz sieht die Schaffung von Wohnraum vor. Ihm widerstrebt eine Änderung des Bebauungsplans zugunsten von Garagen. Die Stellplatzsatzung schreibt bei mehr als 12 Stellplätzen die Schaffung von Tiefgaragenplätzen vor. Ein Rechtsstreit ist derzeit nicht absehbar. Der gültige Bebauungsplan verhindert kein Baurecht, so der von der Verwaltung zugezogene Rechtsanwalt. Allerdings ergibt sich Klärungsbedarf bei der Straßenführung.
Der Bebauungsplan Nr. 7 „Göllstraße“ umfasst das gesamte Gebiet an der Göllstraße bis zur Bahnlinie. Zur Änderung stehen daraus die Restflächen Fl. Nrn. 678/28 und 678/29, macht Herr Schaller auf Frage von GR Dr. Zimmer klar.
GR Lerach hält die Erhöhung der GRZ von 0,25 auf 0,35 grundsätzlich für sinnvoll. Gleichwohl macht er aufmerksam, der Sachvortrag sieht lediglich eine Erhöhung der GRZ auf 0,35 vor. Dem steht Nr. 9.1 der Begründung zur Bebauungsplanänderung gegenüber, welche für die Baufläche im WA2 eine GRZ von 0,40 vorsieht. Er bittet das Baumt um Klärung.
Die Stichstraße bedeutet den Verzicht auf weitere Straßenfläche und ermöglicht die Verdichtung der Gebäude, führt GR Lerach weiter aus. Dies nutzt sowohl dem Grundeigentümer als auch der Gemeinde und ist der „richtige Weg“ in städtebaulicher Hinsicht. Zweifellos zieht die Verdichtung auch die Schaffung von Garagen mit sich.
GR Dr. Zimmer legt nahe, mit dem heutigen Beschluss das Verfahren zu starten. Die Gemeinde kann bei der Auslegung ihre Einwendungen vorbringen.
Herr Schaller stellt sich eine Abstimmung zu Beschlussvorschlag „a“ bzw. „b“ vor. Der weitere Beschluss kann vertagt werden.
2. BM Kleinert schließt sich an.
BM Holzner schlägt vor, den Tagesordnungspunkt zurückzustellen, bis GRZ und GFZ sowie die Straßenführung geklärt sind.
2. BM Kleinert stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Ende der Diskussion sowie auf Abstimmung zu Beschlussvorschlag „a“ und „b“ bezüglich der Stichstraße. Folgebeschlüsse sieht er für die nächste BA-Sitzung vor.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss gibt dem Antrag auf Geschäftsordnung von 2. BM Kleinert auf Ende der Diskussion statt.
Abstimmung: JA-Stimmen 1
NEIN-Stimmen 9
Der Antrag ist abgelehnt.
GR Dr. Zimmer befürwortet, zur Stichstraße einen Beschluss zu fassen, um dem Antragsteller die Bereitschaft zur Bebauungsplanänderung bzw. Verdichtung zu signalisieren. GRZ und GFZ sollen bis Januar geklärt werden.
BM Holzner akzeptiert eine Abstimmung. Die Klärung von GRZ und GFZ ist bis Januar nicht möglich. Für das Protokoll betont der Bürgermeister ausdrücklich, dem Antrag aus städtebaulichen Gründen nicht zustimmen zu können.
Wenn zum Beschlussvorschlag „a“ eine Zustimmung vorliegt, erübrigt sich die Abstimmung zu „b“, zeigt GR Dr. Zimmer auf.
GR Leirer folgt dem Vorschlag von 2. BM Kleinert, zu Beschlussvorschlag „a“ und „b“ abzustimmen und Folgebeschlüsse in die nächste Sitzung zu legen. Er will dies auch so im Protokoll festgehalten wissen.
GR Utz verlässt nach der Abstimmung um 21:00 Uhr den Sitzungssaal.