Antrag zur 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Göllstraße"


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 8. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.12.2020 ö 10

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Es liegt ein Antrag vor zur 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Göllstraße“. Der Änderungsantrag beinhaltet u.a. die Aufhebung der ursprünglich vorgesehenen Ringstraße in eine Stichstraße, legt Herr Schaller dar. Nach Ansicht der Antragstellerin hat der nördliche Abschnitt der als Ringstraße vorgesehenen Erschließungsstraße seine Bedeutung verloren, da er für die Erschließung der Fl. Nr. 678/28 nicht mehr erforderlich sei. Die für den Straßenverkehr nicht mehr benötigte Fläche soll für andere Zwecke genutzt werden, vorgesehen im Entwurf teilweise als Flächen für Garagen und Nebenanlagen. Hervorzuheben ist auch die im Entwurf vorgesehene Erhöhung der GRZ von 0,25 auf 0,35. Mit der nach der BauNVO zulässigen Überschreitung von 50 % ergäbe sich ein Gesamt-GRZ von 0,525, die es in Piding für Wohngebiete bislang nicht gibt. Die Dachneigung ist mit 18° bis 27° vorgesehen, wobei die jetzt gültige Dachneigung im Wesentlichen ortsüblich mit 22° – 24° festgesetzt ist.

Die beantragte Bebauungsplanänderung wurde am 13.07.2020 auch mit dem Landratsamt besprochen. Wesentliche Aussage dieser Besprechung war, dass aus Sicht des Landratsamtes das notwendige städtebauliche Bedürfnis für die beantragte Änderung fehle. Der Kreisbaumeister äußerte zudem, dass diese noch unbebaute Fläche auf Grund seiner Lage ein besonderes Grundstück in der Gemeinde Piding darstelle und deshalb besonders sorgfältig damit umgegangen werden solle.

Mit notariellem Vertrag vom 2. Januar 1979 wurde eine Grundabtretung für die Erschießungsstraße als Ringstraße beurkundet. Unter Ziffer IV des Vertrages wurde festgelegt, dass sich die Grundeigentümer gegenüber der Gemeinde Piding verpflichten, auf deren Verlangen den in der Planskizze grün dargestellten Teil (siehe Anlage „Straßenführung“) im Ausmaß von ca. 1000 m² aus den Fl. Nrn. 678 und 688 unentgeltlich abzutreten. Als Ausgleich erhielten die Grundeigentümer bereits die Fläche der ehemaligen Göllstraße (alte Fl. Nr. 682, blaue Fläche) mit einer Fläche von ca. 180 m². Im Vertrag findet sich der Passus, dass die Abtretung erst verlangt werden kann, wenn die Eigentümer die an die Abtretungsflächen angrenzenden Grundstücke veräußern. Hierzu gibt es juristisch konträre Meinungen des Anwaltes der Antragstellerin und des Anwaltes der Gemeinde Piding über die Auslegung des Vertrages. Die Sachlage ist grundsätzlich noch zu klären, im Vorfeld aber städtebaulich nicht relevant. Zunächst ist zu entscheiden, ob die Gemeinde aus städtebaulichen Gründen die vorgesehene Ringstraße beibehalten will oder durch eine Stichstraße ersetzen will.
Dazu ist festzustellen, dass eine Reduzierung von Grundstücksversiegelungen und damit einer Stichstraße grundsätzlich der Vorzug gegeben werden kann. Allerdings gibt es im Gemeindegebiet eine Vielzahl von Stichstraßen, in denen sich der Verkehrsablauf schwierig gestaltet. Vor allem die Wendeflächen werden durch den Parkdruck vielfach als Parkplätze missbraucht und können ihre Funktion dadurch nicht mehr erfüllen. Probleme können sich beispielsweise vor allem für Großfahrzeuge wie Müllabfuhr und Brennstofflieferanten ergeben, aber auch für die Feuerwehr und Rettungsdienste sowie den Winterdienst. Die Wasserversorgung der Grundstücke müsste abschnittweise über private Flächen geführt werden, ansonsten entstünde eine nicht mehr zeitgemäße und hygienisch nachteilige Stichleitung.  

Diskussionsverlauf

GR Dr. Zimmer bricht eine Lanze für die Stichstraße. Das im Sachvortrag dargestellte Parkproblem im Wendebereich von Stichstraßen kann kein Argument gegen eine solche Straße sein. Vielmehr wäre hier eine Kommunale Verkehrsüberwachung gefordert. Bei der Wasserversorgung im Falle einer Stichstraße ist es möglich, diese auf privaten Grundstücken durch Grunddienstbarkeiten zu sichern. Zudem nimmt eine Stichstraße nur wenig Straßenraum ein und leichtert daher auch die Straßenreinigung. Der eingesparte Straßengrund wird ersetzt durch Gebäude. Im Gegensatz zu einer Ringstraße herrscht in einer Sackgasse lediglich Anliegerverkehr vor.
GR Leirer schließt sich der Meinung Dr. Zimmers an. Er bedankt sich für die Akteneinsicht, die ihm der Sachgebietsleiter am Sitzungstag einräumte. Die Bedingungen des notariellen Vertrags aus dem Jahr 1979 sind veraltet. Mit der jetzt geplanten Stichstraße sind alle Grundstücke zu erreichen.
GR Rotter spricht sich ebenfalls für die Stichstraße aus. Weil Stichleitungen für Wasser und Kanal störungsanfällig sind, priorisiert er eine Rundleitung.

2. BM Kleinert begrüßt die Straßenführung als Stichstraße. Ein unnötiger Rechtsstreit wird damit vermieden. Die Planung der oberirdischen Garagen ist für ihn verständlich.

BM Holzner findet keinen Gefallen an den geplanten beiden oberflächigen Garagen. Der vorherrschende städtebauliche Ansatz sieht die Schaffung von Wohnraum vor. Ihm widerstrebt eine Änderung des Bebauungsplans zugunsten von Garagen. Die Stellplatzsatzung schreibt bei mehr als 12 Stellplätzen die Schaffung von Tiefgaragenplätzen vor. Ein Rechtsstreit ist derzeit nicht absehbar. Der gültige Bebauungsplan verhindert kein Baurecht, so der von der Verwaltung zugezogene Rechtsanwalt. Allerdings ergibt sich Klärungsbedarf bei der Straßenführung.

Der Bebauungsplan Nr. 7 „Göllstraße“ umfasst das gesamte Gebiet an der Göllstraße bis zur Bahnlinie. Zur Änderung stehen daraus die Restflächen Fl. Nrn. 678/28 und 678/29, macht Herr Schaller auf Frage von GR Dr. Zimmer klar.

GR Lerach hält die Erhöhung der GRZ von 0,25 auf 0,35 grundsätzlich für sinnvoll. Gleichwohl macht er aufmerksam, der Sachvortrag sieht lediglich eine Erhöhung der GRZ auf 0,35 vor. Dem steht Nr. 9.1 der Begründung zur Bebauungsplanänderung gegenüber, welche für die Baufläche im WA2 eine GRZ von 0,40 vorsieht. Er bittet das Baumt um Klärung.
Die Stichstraße bedeutet den Verzicht auf weitere Straßenfläche und ermöglicht die Verdichtung der Gebäude, führt GR Lerach weiter aus. Dies nutzt sowohl dem Grundeigentümer als auch der Gemeinde und ist der „richtige Weg“ in städtebaulicher Hinsicht. Zweifellos zieht die Verdichtung auch die Schaffung von Garagen mit sich.

GR Dr. Zimmer legt nahe, mit dem heutigen Beschluss das Verfahren zu starten. Die Gemeinde kann bei der Auslegung ihre Einwendungen vorbringen.
Herr Schaller stellt sich eine Abstimmung zu Beschlussvorschlag „a“ bzw. „b“ vor. Der weitere Beschluss kann vertagt werden.
2. BM Kleinert schließt sich an.
BM Holzner schlägt vor, den Tagesordnungspunkt zurückzustellen, bis GRZ und GFZ sowie die Straßenführung geklärt sind.
2. BM Kleinert stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Ende der Diskussion sowie auf Abstimmung zu Beschlussvorschlag „a“ und „b“ bezüglich der Stichstraße. Folgebeschlüsse sieht er für die nächste BA-Sitzung vor.
 
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss gibt dem Antrag auf Geschäftsordnung von 2. BM Kleinert auf Ende der Diskussion statt.
Abstimmung:        JA-Stimmen                1
                       NEIN-Stimmen        9

Der Antrag ist abgelehnt.

GR Dr. Zimmer befürwortet, zur Stichstraße einen Beschluss zu fassen, um dem Antragsteller die Bereitschaft zur Bebauungsplanänderung bzw. Verdichtung zu signalisieren. GRZ und GFZ sollen bis Januar geklärt werden.
BM Holzner akzeptiert eine Abstimmung. Die Klärung von GRZ und GFZ ist bis Januar nicht möglich. Für das Protokoll betont der Bürgermeister ausdrücklich, dem Antrag aus städtebaulichen Gründen nicht zustimmen zu können.
Wenn zum Beschlussvorschlag „a“ eine Zustimmung vorliegt, erübrigt sich die Abstimmung zu „b“, zeigt GR Dr. Zimmer auf.
GR Leirer folgt dem Vorschlag von 2. BM Kleinert, zu Beschlussvorschlag „a“ und „b“ abzustimmen und Folgebeschlüsse in die nächste Sitzung zu legen. Er will dies auch so im Protokoll festgehalten wissen.

GR Utz verlässt nach der Abstimmung um 21:00 Uhr den Sitzungssaal.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt vom Entwurf der 13. Änderung des Bebauungsplanes in der Fassung vom 30.09.2020 Kenntnis. Der vorgeschlagenen Straßenführung als Stichstraße wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 3

Datenstand vom 26.05.2021 11:20 Uhr