Bauleitplanung der Stadt Bad Reichenhall; Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplanes 8. Änderung "St. Zeno Süd"


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 19.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.01.2021 ö 10

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Stadtrat der Stadt Bad Reichenhall hat in seiner Sitzung vom 12.03.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes 8. Änderung „St. Zeno Süd“ beschlossen, zeigt Herr Schuster auf. Dieser Bebauungsplan sieht im Wesentlichen die Wiederzuführung des schon länger brach liegenden Grundstücks Mozartstraße 1 zur Nutzung für Wohnbebauung vor. Zudem soll der Geltungsbereich des Bebauungsplans vergrößert sowie die planungsrechtliche Sicherung von derzeit vom rechtskräftigen Bebauungsplan abweichenden Bebauungen realisiert werden.

Die Gemeinde Piding wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten. Der Bebauungsplan wurde geprüft, es konnten keine nachteiligen Auswirkungen auf die Belange der Gemeinde Piding festgestellt werden.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Inhalt des Bebauungsplanes 8. Änderung „St. Zeno Süd“ der Stadt Bad Reichenhall. Einwände oder Bedenken werden nicht erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.05.2021 11:21 Uhr