Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 10 "Piding-Ost" zur Errichtung eines überdachten Hauseingangs und eines Gewächshauses in der Carossastr. 18, Fl. Nr. 256/52
Daten angezeigt aus Sitzung:
10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 23.02.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Auf dem Grundstück Carossastr. 18 (Fl. Nr. 256/52) sollen eine Überdachung des Hauseingangs und ein Gewächshaus errichtet werden, erklärt Herr Schuster.
Die im Südosten des Hauses entstehende Überdachung des Hauseingangs mit ca. 19 m² soll eine Verbindung zum bestehenden Carport schaffen und gleichzeitig Platz für die Mülltonnen bieten, um einen zusätzlichen Mülltonnenschrank zu vermeiden. Das Gewächshaus soll als Fertigbausatz im südöstlichen Garten mit 11,6 m² entstehen.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 10 „Piding-Ost“, die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich somit nach § 30 Abs. 1 BauGB. Da die Hauseingangsüberdachung und das Gewächshaus als sog. Nebenanlage außerhalb der Baugrenze liegen, beantragt der Bauherr auch eine Befreiung von dieser Festsetzung nach § 31 Abs. 2 BauGB und Art. 63 Abs. 3 Satz 1 BayBO.
Eine solche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans ist möglich, wenn die Grundzüge der Planung dieses allgemeinen Wohngebiets nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar sowie auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Diese Bedingungen sind erfüllt. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 10 „Piding-Ost“ kann somit erfolgen.
Die Grundflächenzahl wird durch die zusätzlich versiegelte Fläche erhöht, liegt aber noch unterhalb der festgesetzten GRZ II gem. Bebauungsplan von 0,375.
Die beiden Vorhaben sind ansonsten verfahrensfrei gem. Art. 57 Abs. 1 BayBO, wobei zu beachten ist, dass die Hauseingangsüberdachung von Gesetzes wegen nicht als solche gesehen werden kann, da sie sich nicht auf den Hauseingang beschränkt. Die Überdachung sowie das Gewächshaus sind daher unter dem Begriff „Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75m³“ als Gesamtvorhaben zusammen zu fassen.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 10 „Piding-Ost“ zur Errichtung einer Hauseingangsüberdachung sowie eines Gewächshauses in der Carossastr. 18 (Fl. Nr. 256/52) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.05.2021 11:24 Uhr